Martin Doss

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 92637 Weiden

Anwaltsprofil

Seit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1998 befasst sich Rechtsanwalt Doss überwiegend mit Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht (insbesondere Unfallregulierung und Schadensersatz, Fahrerlaubnisrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht) sowie mit der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen.
Im Jahr 2004 wurde Herrn Rechtsanwalt Doss durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis verliehen, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Seit 2005 führt Herr Rechtsanwalt Doss darüber hinaus die weitere Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Nürnberg

Fachanwaltschaften

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Martin Doss

Die KANZLEI DOSS versteht sich ausdrücklich nicht als Allgemeinkanzlei. Meinem Verständnis von qualifizierter und innovativer Mandatsbearbeitung Rechnung tragend setze ich auf fachliche Spezialisierung. Ich befasse mich nahezu ausschließlich mit Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht. Die kompetente Beratung und Vertretung in verkehrsrechtlichen Fallgestaltungen setzt nicht nur die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der einschlägigen Rechtsprechung voraus. Notwendig ist vielmehr regelmäßig auch ein gutes Verständnis für die Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft, insbesondere aus den Bereichen der Unfallanalytik, der Physik, der Rechtsmedizin und der Verkehrspsychologie. Die KANZLEI DOSS versteht sich als Ansprechpartner bei allen verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Fragestellungen. VERKEHRSRECHT: Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt dem grundsätzlichen Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Dies gilt nicht nur für den Fahrer eines Fahrzeugs, sondern auch für jeden Insassen, Fahrgast oder Fußgänger. Die Folgen eines Verkehrsunfalls können schwerwiegend sein. Besonders bei gravierenden Personenschäden ergeben sich für den Beteiligten mitunter bleibende Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Das Führen von Kraftfahrzeugen birgt immer die Gefahr in sich, eine Unachtsamkeit zu begehen und hierdurch gegen Verkehrsregeln zu verstoßen oder gar andere Verkehrsteilnehmer zu schädigen. Wenn dieser tatsächliche oder auch nur vermeintliche Fahrfehler beanstandet wird, ist man – je nach den Umständen – schnell dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat ausgesetzt. Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht können sehr unterschiedlich und vielfältig sein. In Betracht kommen unter anderem folgende Bereiche: ? Verkehrsunfall: Vertretung eines Geschädigten / Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung ? Autokauf / -verkauf / Fahrzeugreparatur: Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen ? Versicherungsfall: Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Kaskoversicherung nach einem Unfall, Brand oder Fahrzeugdiebstahl ? Fahrverbot / Bußgeld: Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Vorfahrtsmissachtung, u. a.) ? Strafverfahren: Verteidigung des Beschuldigten bei Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung, u. a. ? Entzug der Fahrerlaubnis: Abkürzung der Sperrfrist / Vorbereitung auf die MPU ? Punkteabbau: Beratung bei Maßnahmen zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister

Anwalt für Verkehrsrecht in Weiden

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Martin Doss

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Seit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1998 befasst sich Rechtsanwalt Doss überwiegend mit Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht (insbesondere Unfallregulierung und Schadensersatz, Fahrerlaubnisrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht) sowie mit der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen.
Im Jahr 2004 wurde Herrn Rechtsanwalt Doss durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis verliehen, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Seit 2005 führt Herr Rechtsanwalt Doss darüber hinaus die weitere Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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Rechtsanwaltskammer

  • RAK Nürnberg

Fachanwaltschaften

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

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  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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Die KANZLEI DOSS versteht sich ausdrücklich nicht als Allgemeinkanzlei. Meinem Verständnis von qualifizierter und innovativer Mandatsbearbeitung Rechnung tragend setze ich auf fachliche Spezialisierung. Ich befasse mich nahezu ausschließlich mit Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht. Die kompetente Beratung und Vertretung in verkehrsrechtlichen Fallgestaltungen setzt nicht nur die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der einschlägigen Rechtsprechung voraus. Notwendig ist vielmehr regelmäßig auch ein gutes Verständnis für die Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft, insbesondere aus den Bereichen der Unfallanalytik, der Physik, der Rechtsmedizin und der Verkehrspsychologie. Die KANZLEI DOSS versteht sich als Ansprechpartner bei allen verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Fragestellungen. VERKEHRSRECHT: Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt dem grundsätzlichen Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Dies gilt nicht nur für den Fahrer eines Fahrzeugs, sondern auch für jeden Insassen, Fahrgast oder Fußgänger. Die Folgen eines Verkehrsunfalls können schwerwiegend sein. Besonders bei gravierenden Personenschäden ergeben sich für den Beteiligten mitunter bleibende Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Das Führen von Kraftfahrzeugen birgt immer die Gefahr in sich, eine Unachtsamkeit zu begehen und hierdurch gegen Verkehrsregeln zu verstoßen oder gar andere Verkehrsteilnehmer zu schädigen. Wenn dieser tatsächliche oder auch nur vermeintliche Fahrfehler beanstandet wird, ist man – je nach den Umständen – schnell dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat ausgesetzt. Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht können sehr unterschiedlich und vielfältig sein. In Betracht kommen unter anderem folgende Bereiche: ? Verkehrsunfall: Vertretung eines Geschädigten / Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung ? Autokauf / -verkauf / Fahrzeugreparatur: Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen ? Versicherungsfall: Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Kaskoversicherung nach einem Unfall, Brand oder Fahrzeugdiebstahl ? Fahrverbot / Bußgeld: Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Vorfahrtsmissachtung, u. a.) ? Strafverfahren: Verteidigung des Beschuldigten bei Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung, u. a. ? Entzug der Fahrerlaubnis: Abkürzung der Sperrfrist / Vorbereitung auf die MPU ? Punkteabbau: Beratung bei Maßnahmen zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.