Martin Doss
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 92637 Weiden
Anwaltsprofil
Seit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1998 befasst sich Rechtsanwalt Doss überwiegend mit Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht (insbesondere Unfallregulierung und Schadensersatz, Fahrerlaubnisrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht) sowie mit der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen.
Im Jahr 2004 wurde Herrn Rechtsanwalt Doss durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis verliehen, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Seit 2005 führt Herr Rechtsanwalt Doss darüber hinaus die weitere Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Nürnberg
Fachanwaltschaften
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Rechtsanwalt Martin Doss
Die KANZLEI DOSS versteht sich ausdrücklich nicht als Allgemeinkanzlei. Meinem Verständnis von qualifizierter und innovativer Mandatsbearbeitung Rechnung tragend setze ich auf fachliche Spezialisierung. Ich befasse mich nahezu ausschließlich mit Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht. Die kompetente Beratung und Vertretung in verkehrsrechtlichen Fallgestaltungen setzt nicht nur die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der einschlägigen Rechtsprechung voraus. Notwendig ist vielmehr regelmäßig auch ein gutes Verständnis für die Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft, insbesondere aus den Bereichen der Unfallanalytik, der Physik, der Rechtsmedizin und der Verkehrspsychologie. Die KANZLEI DOSS versteht sich als Ansprechpartner bei allen verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Fragestellungen. VERKEHRSRECHT: Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt dem grundsätzlichen Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Dies gilt nicht nur für den Fahrer eines Fahrzeugs, sondern auch für jeden Insassen, Fahrgast oder Fußgänger. Die Folgen eines Verkehrsunfalls können schwerwiegend sein. Besonders bei gravierenden Personenschäden ergeben sich für den Beteiligten mitunter bleibende Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Das Führen von Kraftfahrzeugen birgt immer die Gefahr in sich, eine Unachtsamkeit zu begehen und hierdurch gegen Verkehrsregeln zu verstoßen oder gar andere Verkehrsteilnehmer zu schädigen. Wenn dieser tatsächliche oder auch nur vermeintliche Fahrfehler beanstandet wird, ist man – je nach den Umständen – schnell dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat ausgesetzt. Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht können sehr unterschiedlich und vielfältig sein. In Betracht kommen unter anderem folgende Bereiche: ? Verkehrsunfall: Vertretung eines Geschädigten / Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung ? Autokauf / -verkauf / Fahrzeugreparatur: Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen ? Versicherungsfall: Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Kaskoversicherung nach einem Unfall, Brand oder Fahrzeugdiebstahl ? Fahrverbot / Bußgeld: Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Vorfahrtsmissachtung, u. a.) ? Strafverfahren: Verteidigung des Beschuldigten bei Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung, u. a. ? Entzug der Fahrerlaubnis: Abkürzung der Sperrfrist / Vorbereitung auf die MPU ? Punkteabbau: Beratung bei Maßnahmen zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister