Uwe Kuhn
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 78056 Villingen-Schwenningen
Anwaltsprofil
Geboren 1964 in VS-Schwenningen, Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Seit 1993 Rechtsanwalt in VS-Schwenningen, Seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht, Seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fremdsprachen: Englisch,
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Freiburg
Fachanwaltschaften
- Familienrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Willkommen bei der Anwaltskanzlei Uwe Kuhn Rechtsgebiete • Familienrecht Beratung und Vertretung in Scheidungssachen, Gestaltung von Eheverträgen, Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Vermögensauseinandersetzung anlässlich Trennung und Scheidung, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern, Gestaltung von Partnerschaftsverträgen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften • Straf- und Verkehrsrecht Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren, Beratung und Vertretung bei Führerscheinentzug und Fahrverbot einschließlich Abkürzung der Sperrfrist bei Führerscheinentzug, Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen) • Mietrecht Geltendmachung von Mietzins und Nebenkosten, Räumungsklagen, Beratung und Gestaltung von privaten und gewerblichen Mietverträgen) • Versicherungsrecht Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aus den Bereichen Kraftfahrtversicherungen (Voll- und Teilkaskoversicherungen), Insassenunfallversicherungen, privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen und Tierhalterhaftpflichtversicherungen) • Erbrecht Berücksichtigung erbrechtlicher Besonderheiten bei der Gestaltung von Eheverträgen, auch Erbauseinandersetzungen und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen) Darüber hinaus berate und vertrete ich Mandanten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts (Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, Gestaltung von Verträgen, Titulierung von Forderungen im Klageverfahren, im Mahnverfahren mit anschließender Durchsetzung der Ansprüche im Zwangsvollstreckungsverfahren) und im Bereich des Arbeitsrechts (Kündigungsschutzklagen und Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen)