Andreas Bucher
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 70193 Stuttgart
Anwaltsprofil
Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie wurden beim Autokauf über den Tisch gezogen?
Fachanwalt Andreas Bucher aus Stuttgart hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Unsere Kanzlei befindet sich in der Wernlinstr. 4, 70193 Stuttgart-West, direkt am Hölderlinplatz
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Stuttgart
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Herzlich willkommen bei der SELMUNDER Sozietät. Ihr kompetenter Partner in allen Rechtsfragen. Wir sind eine Anwaltskanzlei mit hohem Qualitätsanspruch, die bei der herausfordernden, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit der Rechtsberatung immer das Ziel hat, für ihre Mandanten optimale Ergebnisse zu erreichen. Durch die übersichtliche Kanzleigröße besteht eine enge Verbundenheit zu unseren Mandanten, die sich in leistungsstarkem, engagiertem und lösungsorientiertem Arbeiten zeigt. Viele langjährige Mandatsverhältnisse, insbesondere aus der mittelständischen Wirtschaft, bestätigen uns in unserer Arbeitsweise.
Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei Fragen steht Ihnen RA Andreas Bucher gerne telefonisch zur Verfügung.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.