Markus Höss

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 70174 Stuttgart

Anwaltsprofil

stellvertr. Vorsitzender Prüfungsausschuss "Fachanwalt Verkehrsrecht" bei der RAK Stuttgart
seit knapp 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Strassenverkehrsrechts tätig
www.mobilitätsrecht.de

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Stuttgart

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Wir sind eine in jeder Hinsicht dynamische Kanzlei. In der Person des erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht Markus Höss sind wir seit knapp 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Unfallschadensregulierung tätig. Überdies ist Rechtsanwalt Höss als Prüfungsausschussmitglied "Fachanwalt Verkehrsrecht" bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart tätig. Wir bilden uns auf dem Gebiet des Verkehrsrechts regelmäßig und nachhaltig fort. Uns stehen zu Ihrer konsequenten Vertretung sämtliche Hilfsmitttel moderner Bürokommunikation zur Vergügung. Auch unsere Büroorganisation entspricht höchsten Anforderungen und wird der Aufgabenstellung jederzeit gerecht. Wir sind nur unseren Mandanten und darüber hinaus keinen widerstreitenden Interessen verpflichtet. Die Kanzlei ist - in Stuttgart zentral gelegen - mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen; ferner befinden sich kostenfreie Parkplätze direkt am Haus. www.kanzleihoess.de www.mobilitätsrecht.de www.xn--mobilittsrecht-cib.de

Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe - am besten einen FACHANWALT für Verkehrsrecht! Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Fachanwalt, hier konkret Herr Rechtsanwalt Markus Höss, zudem stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses "Fachanwalt Verkehrsrecht" der RAK Stuttgart, setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Markus Höss

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 70174 Stuttgart

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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seit knapp 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Strassenverkehrsrechts tätig
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  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Stuttgart

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

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  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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Wir sind eine in jeder Hinsicht dynamische Kanzlei. In der Person des erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht Markus Höss sind wir seit knapp 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Unfallschadensregulierung tätig. Überdies ist Rechtsanwalt Höss als Prüfungsausschussmitglied "Fachanwalt Verkehrsrecht" bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart tätig. Wir bilden uns auf dem Gebiet des Verkehrsrechts regelmäßig und nachhaltig fort. Uns stehen zu Ihrer konsequenten Vertretung sämtliche Hilfsmitttel moderner Bürokommunikation zur Vergügung. Auch unsere Büroorganisation entspricht höchsten Anforderungen und wird der Aufgabenstellung jederzeit gerecht. Wir sind nur unseren Mandanten und darüber hinaus keinen widerstreitenden Interessen verpflichtet. Die Kanzlei ist - in Stuttgart zentral gelegen - mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen; ferner befinden sich kostenfreie Parkplätze direkt am Haus. www.kanzleihoess.de www.mobilitätsrecht.de www.xn--mobilittsrecht-cib.de

Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe - am besten einen FACHANWALT für Verkehrsrecht! Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Fachanwalt, hier konkret Herr Rechtsanwalt Markus Höss, zudem stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses "Fachanwalt Verkehrsrecht" der RAK Stuttgart, setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.