Thomas Seibt
98574 Schmalkalden
Anwaltsprofil
Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Thomas Seibt aus Schmalkalden hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Thüringen
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Unsere Kanzlei ist eine Einzelkanzlei von Herrn Rechtsanwalt Thomas Seibt. Für die Kanzlei arbeiten weitere Rechtsanwälte in Freier Mitarbeit. Darüber hinaus besteht eine Bürogemeinschaft mit dem Steuerbüro Sabine Wolff.
Die Schwerpunkte der Kanzleitätigkeit liegt im Straßenverkehrsrecht, aber auch im Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht.
Wir helfen Ihnen gern auch bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, sei es aus einem Vertrag oder wegen Ersatzansprüchen gegen Dritte. Wir sind stets für Ihre rechtlichen Belange da.
Durch ständige Fortbildung werden wir auch künftig in gewohnt qualitativ guter Weise für Ihr Recht eintreten. Zusätzlich ist unserer Kanzlei nach DIN EN 9001 zertifiziert und wir unterziehen uns für Sie einem ständigen Qualitätsmanagement.
Anwalt für Verkehrsrecht in Schmalkalden
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.