Roman Bücker

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 66117 Saarbrücken

Anwaltsprofil

geboren 1957 in Saarbrücken, studierte nach Absolvierung seines Zivildienstes beim Deutschen Roten Kreuz ab Oktober 1979 an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens im Januar 1990 und im Anschluss an die Referendarzeit im Bezirk des OLG Zweibrücken legte er 1992 das zweite juristische Staatsexamen ab. Von 1990 an war er als Referendar in der heutigen Kanzlei tätig und ist seit Mai 1993 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen. Rechtsanwalt Bücker ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und in unserer Kanzlei Ansprechpartner für die Arbeitsgebiete Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Nach mehrjähriger Tätigkeit während des Studiums beim ADAC ist er heute Vertragsanwalt des ADAC und somit unter anderem Ansprechpartner für alle ADAC-Mitglieder.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwaltssozietät Staab & Kollegen wurde 1966 durch unseren Kollegen Dr. Norbert Staab gegründet. Fachliche Qualifizierung und persönliches Engagement unserer Anwälte führten zu einer kontinuierlichen Ausweitung unserer Tätigkeit. Seit 1992 sind wir außer in Saarbrücken in Dresden und seit 2001 auch in Koblenz vertreten. Von diesen Standorten aus betreuen wir mit 17 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Unternehmen verschiedenster Art, Versicherungen, Banken, wie auch Privatkunden gerichtlich und außergerichtlich in allen Rechtsgebieten. Ziel der Kanzlei ist es, individuelle Beratung und persönlichen Einsatz für unsere Mandanten zu erbringen, die auch bei komplexen Problemen maßgeschneiderte Lösungen suchen. Dabei nutzen wir neben dem Fachwissen der einzelnen Kollegen sowie den bestehenden Kooperationen mit Steuer- und Unternehmensberatern auch die Zugriffsmöglichkeiten auf juristische Datenbanken. Wir verstehen uns als Dienstleister in allen Bereichen des Rechts. Darüber hinaus sind die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei regelmäßig als Leiter und Referenten von Schulungsveranstaltungen tätig.

Anwalt für Verkehrsrecht in Saarbrücken

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Roman Bücker

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 66117 Saarbrücken

 

Unfallschaden melden

Bußgeld melden

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

Anwaltsprofil

geboren 1957 in Saarbrücken, studierte nach Absolvierung seines Zivildienstes beim Deutschen Roten Kreuz ab Oktober 1979 an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens im Januar 1990 und im Anschluss an die Referendarzeit im Bezirk des OLG Zweibrücken legte er 1992 das zweite juristische Staatsexamen ab. Von 1990 an war er als Referendar in der heutigen Kanzlei tätig und ist seit Mai 1993 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen. Rechtsanwalt Bücker ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und in unserer Kanzlei Ansprechpartner für die Arbeitsgebiete Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Nach mehrjähriger Tätigkeit während des Studiums beim ADAC ist er heute Vertragsanwalt des ADAC und somit unter anderem Ansprechpartner für alle ADAC-Mitglieder.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwaltssozietät Staab & Kollegen wurde 1966 durch unseren Kollegen Dr. Norbert Staab gegründet. Fachliche Qualifizierung und persönliches Engagement unserer Anwälte führten zu einer kontinuierlichen Ausweitung unserer Tätigkeit. Seit 1992 sind wir außer in Saarbrücken in Dresden und seit 2001 auch in Koblenz vertreten. Von diesen Standorten aus betreuen wir mit 17 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Unternehmen verschiedenster Art, Versicherungen, Banken, wie auch Privatkunden gerichtlich und außergerichtlich in allen Rechtsgebieten. Ziel der Kanzlei ist es, individuelle Beratung und persönlichen Einsatz für unsere Mandanten zu erbringen, die auch bei komplexen Problemen maßgeschneiderte Lösungen suchen. Dabei nutzen wir neben dem Fachwissen der einzelnen Kollegen sowie den bestehenden Kooperationen mit Steuer- und Unternehmensberatern auch die Zugriffsmöglichkeiten auf juristische Datenbanken. Wir verstehen uns als Dienstleister in allen Bereichen des Rechts. Darüber hinaus sind die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei regelmäßig als Leiter und Referenten von Schulungsveranstaltungen tätig.

Anwalt für Verkehrsrecht in Saarbrücken

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.