Hans E. Zock

66126 Saarbrücken

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Hans E. Zock aus Saarbrücken hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Zock ist ein kleines, aber leistungsfähiges Rechtsanwaltsbüro außerhalb des Stadtzentrums von Saarbrücken mit kostenlosen Kunden-Parkplätzen direkt vor dem Anwesen. Der Inhaber der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Hans E. Zock, ist seit fast 25 Jahren als selbständiger Anwalt sowohl für kleine und mittelständische Unternehmen als auch für Privatpersonen tätig. Eine große Anzahl von "Stammkunden" zeugt von der Zufriedenheit der Mandanten, die sich in dem persönlich gehaltenen Ambiente und dem wohnlichen Flair des Büros, das sich hierdurch von der nüchternen Büroatmosphäre so mancher Großkanzlei abhebt, wohlfühlen. Rechtsanwalt Zock ist als Mitglied der Arbeitsgemeinschaften "Strafrecht" und "Verkehrsrecht" im Deutschen Anwaltverein (DAV) seit vielen Jahren mit den einschlägigen Problemen dieser Rechtsgebiete vertraut. Daher stellen sowohl die Interessenwahrnehmung in Verkehrsrechts- und Schadensrechtssachen als auch die Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei dar. Weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte sehen wir in Angelegenheiten des Familienrechts, des Arbeitsrechts und im allgemeinen Zivilrecht. Als langjährigem "Rettungsdienstler" - Herr Zock ist als Rettungsassistent ausgebildet und war lange Jahre Justitiar des DRK-Kreisverbandes Saarbrücken und des JRK im DRK-Landesverband Saarland - sind ihm die Begriffe Vereinsrecht, Medizinrecht und Arzthaftungsrecht ebenfalls nicht fremd. Selbstverständlich betreue ich Sie auch gerne in allen anderen Rechtsfragen des täglichen Lebens außergerichtlich und wenn es sein muss auch gerichtlich. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin mit dem Sekretariat. Sie ersparen sich hierdurch längere Wartezeiten.

Anwalt für Verkehrsrecht in Saarbrücken

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Zock ist ein kleines, aber leistungsfähiges Rechtsanwaltsbüro außerhalb des Stadtzentrums von Saarbrücken mit kostenlosen Kunden-Parkplätzen direkt vor dem Anwesen. Der Inhaber der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Hans E. Zock, ist seit fast 25 Jahren als selbständiger Anwalt sowohl für kleine und mittelständische Unternehmen als auch für Privatpersonen tätig. Eine große Anzahl von "Stammkunden" zeugt von der Zufriedenheit der Mandanten, die sich in dem persönlich gehaltenen Ambiente und dem wohnlichen Flair des Büros, das sich hierdurch von der nüchternen Büroatmosphäre so mancher Großkanzlei abhebt, wohlfühlen. Rechtsanwalt Zock ist als Mitglied der Arbeitsgemeinschaften "Strafrecht" und "Verkehrsrecht" im Deutschen Anwaltverein (DAV) seit vielen Jahren mit den einschlägigen Problemen dieser Rechtsgebiete vertraut. Daher stellen sowohl die Interessenwahrnehmung in Verkehrsrechts- und Schadensrechtssachen als auch die Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei dar. Weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte sehen wir in Angelegenheiten des Familienrechts, des Arbeitsrechts und im allgemeinen Zivilrecht. Als langjährigem "Rettungsdienstler" - Herr Zock ist als Rettungsassistent ausgebildet und war lange Jahre Justitiar des DRK-Kreisverbandes Saarbrücken und des JRK im DRK-Landesverband Saarland - sind ihm die Begriffe Vereinsrecht, Medizinrecht und Arzthaftungsrecht ebenfalls nicht fremd. Selbstverständlich betreue ich Sie auch gerne in allen anderen Rechtsfragen des täglichen Lebens außergerichtlich und wenn es sein muss auch gerichtlich. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin mit dem Sekretariat. Sie ersparen sich hierdurch längere Wartezeiten.

Anwalt für Verkehrsrecht in Saarbrücken

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.