Durch Verkehrsunfälle gibt es jährlich rund 3,5 Mio. Haftungsfälle. Davon werden 90 Prozent im direkten Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers und dem Unfallopfer reguliert. Zum Nachteil des Geschädigten.
Durch die Nicht-Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts verzichten zahlreiche
Geschädigte unwissentlich auf weiter gehende Forderungen, auf die sie
einen Anspruch haben. Regelmäßig werden von den Versicherungen unberechtigt
Stundenverrechnungssätze für die Reparaturkosten gekürzt auf
die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten. Bei älteren Fahrzeugen
wird häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen, Restwertangebote
werden trotz Weiternutzung zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt.
Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche gar nicht, so zum Beispiel
den auf Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Schutzkleidung etc. Da die
Höhe des Schadens nicht eindeutig feststeht, ist es nur die „zweitbeste
Idee“, denjenigen nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für
die Kosten aufkommen muss, also den gegnerischen Versicherer.
Um Unfallopfern schnell und unkompliziert Hilfe anzubieten gibt es jetzt neu
www.schadenfix.de, den neuen Unfallservice der Verkehrsrechtsanwälte des
Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit 3000 Rechtsanwälten. Diese nutzerfreundliche
Internetplattform ermöglicht unfallgeschädigten Autofahrern die Schadensmeldung
per Internet. Der Geschädigte profitiert dafür von einer raschen,
einfachen und kompetenten Schadensabwicklung. Vor allem werden sämtliche,
ihnen zustehende Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend gemacht.