Tobias Westphal
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 35415 Pohlheim
Anwaltsprofil
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Sie sind geblitzt worden? Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen?
Sie haben Ärger mit einer Versicherungsgesellschaft?
Melden Sie sich bei mir und schildern Sie mir Ihr Problem, ich helfe Ihnen gerne. Angst vor irgendwelchen Kosten müssen Sie nicht haben, denn ich sage Ihnen vorher, "ab wann es etwas kostet"!
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Frankfurt
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Rechtsanwalt Tobias Westphal ist tätig im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.
Sie können Schadensunterlagen auf dem elektronischen Wege oder per Post & Telefax übermitteln. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.tobiaswestphal.de/impressum/
Unfall sofort melden!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherungsgesellschaft durchsetzen können, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Deshalb habe ich diesen Internet-Dienst für Sie - melden Sie Ihren Verkehrsunfall bei mir.
Ganz einfach - das müssen Sie tun!
1. Sie geben uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr online über unseren Unfallfragebogen.
2. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden für Sie bei der gegnerischen Versicherung und stelle Schadenersatzforderungen.
3. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.tobiaswestphal.de/impressum/
Das steht Ihnen zu!
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
1. Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen!
2. Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt reparieren zu lassen.
3. Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
4. Sie haben Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
5. Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 Euro das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Was kostet ein Rechtsanwalt?
Die Kosten meiner Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Das heißt, Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Ich teile Ihnen die Kosten auf jeden Fall vorab mit, falls Sie diese selber zahlen müssen!