Kai Schnabel

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 67574 Osthofen

Anwaltsprofil

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratungsleistung auf den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Strafrecht. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung im Verkehrsrecht unter 06242-9128870. Nicht selten sind „Recht haben und Recht bekommen“ zweierlei. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und der damit verbundenen fachlichen Expertise, vertreten wir Sie umfassend im Verkehrsrecht. Damit „Recht haben und Recht bekommen“ Hand in Hand gehen können, sollte die anwaltliche Beratung bereits unmittelbar nach dem Verkehrsunfall in Anspruch genommen werden. Um dem sprichwörtlichen Kampf, David gegen Goliath gewachsen zu sein, kontaktieren Sie uns umgehend nach einem Verkehrsunfall. Wie bereits erwähnt, erhalten Sie bei uns eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung.

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Nicht selten sind „Recht haben und Recht bekommen“ zweierlei.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und der damit verbundenen fachlichen Expertise, vertritt Sie Rechtsawalt Kai Schnabel umfassend im Verkehrsrecht.

Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallrecht). Das Verkehrszivilrecht bietet, bedingt durch die seit Jahren anhaltende Kürzungspraxis der Kfz-Versicherer, nicht nur ein grundsätzliches Konfliktpotential, sondern auch eine latente Gefahr, am Ende der Schadenabwicklung noch immer einen Restschaden für den Geschädigten aufzuweisen.

Damit „Recht haben und Recht bekommen“ Hand in Hand gehen können, sollte die anwaltliche Beratung bereits unmittelbar nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen werden. Um dem sprichwörtlichen Kampf „David gegen Goliath“ gewachsen zu sein, kontaktieren Sie uns daher umgehend.

Sie erhalten eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung.

 

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kai Schnabel

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 67574 Osthofen

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratungsleistung auf den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Strafrecht. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung im Verkehrsrecht unter 06242-9128870. Nicht selten sind „Recht haben und Recht bekommen“ zweierlei. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und der damit verbundenen fachlichen Expertise, vertreten wir Sie umfassend im Verkehrsrecht. Damit „Recht haben und Recht bekommen“ Hand in Hand gehen können, sollte die anwaltliche Beratung bereits unmittelbar nach dem Verkehrsunfall in Anspruch genommen werden. Um dem sprichwörtlichen Kampf, David gegen Goliath gewachsen zu sein, kontaktieren Sie uns umgehend nach einem Verkehrsunfall. Wie bereits erwähnt, erhalten Sie bei uns eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung.

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Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und der damit verbundenen fachlichen Expertise, vertritt Sie Rechtsawalt Kai Schnabel umfassend im Verkehrsrecht.

Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallrecht). Das Verkehrszivilrecht bietet, bedingt durch die seit Jahren anhaltende Kürzungspraxis der Kfz-Versicherer, nicht nur ein grundsätzliches Konfliktpotential, sondern auch eine latente Gefahr, am Ende der Schadenabwicklung noch immer einen Restschaden für den Geschädigten aufzuweisen.

Damit „Recht haben und Recht bekommen“ Hand in Hand gehen können, sollte die anwaltliche Beratung bereits unmittelbar nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen werden. Um dem sprichwörtlichen Kampf „David gegen Goliath“ gewachsen zu sein, kontaktieren Sie uns daher umgehend.

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So einfach geht das

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Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.