Andreas Genze

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 26122 Oldenburg

Anwaltsprofil

Andreas Genze, Rechtsanwalt.

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück.
Referendariat in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.
Zulassung als Rechtsanwalt seit 01.07.1990 und gleichzeitig Eintritt in die Kanzlei Dr. Koch & Kollegen.

Vertretungsberechtigt bei allen Amts- und Landgerichten sowie allen Oberlandesgerichten.

Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte:
Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht.

Interessengebiete:
Strafrecht, Versicherungsrecht, Baurecht.

Beruflicher Werdegang:
Seit 1997 Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.
Seit 2001 Vertragsanwalt des ADAC.
Seit 2001 Mitglied des Oldenburger Automobilclub e.V.
Seit 2002 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt Verein e.V.
Stellvertretender Vorsitzender des Oldenburger Anwalts- und Notarverein.
Regelmäßiger Teilnehmer des Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koch & Kollegen besteht seit über 100 Jahren und ist damit die älteste Kanzlei Oldenburgs. Heute bilden wir mit acht Rechtsanwälten, von denen zwei zugleich Notare sind, eine der größten Sozietäten in der Region. Wir sind auf allen Rechtsgebieten tätig. Neben der umfassenden Vertretung vor den Gerichten beraten wir unsere Mandanten, zu denen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen, Banken und Versicherungen gehören, bundesweit außergerichtlich. In unserer Sozietät haben sich die einzelnen Rechtsanwälte spezialisiert, so dass eine kompetente Interessenwahrnehmung unserer Auftraggeber gewährleistet ist

Anwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Andreas Genze

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück.
Referendariat in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.
Zulassung als Rechtsanwalt seit 01.07.1990 und gleichzeitig Eintritt in die Kanzlei Dr. Koch & Kollegen.

Vertretungsberechtigt bei allen Amts- und Landgerichten sowie allen Oberlandesgerichten.

Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte:
Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht.

Interessengebiete:
Strafrecht, Versicherungsrecht, Baurecht.

Beruflicher Werdegang:
Seit 1997 Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.
Seit 2001 Vertragsanwalt des ADAC.
Seit 2001 Mitglied des Oldenburger Automobilclub e.V.
Seit 2002 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt Verein e.V.
Stellvertretender Vorsitzender des Oldenburger Anwalts- und Notarverein.
Regelmäßiger Teilnehmer des Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koch & Kollegen besteht seit über 100 Jahren und ist damit die älteste Kanzlei Oldenburgs. Heute bilden wir mit acht Rechtsanwälten, von denen zwei zugleich Notare sind, eine der größten Sozietäten in der Region. Wir sind auf allen Rechtsgebieten tätig. Neben der umfassenden Vertretung vor den Gerichten beraten wir unsere Mandanten, zu denen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen, Banken und Versicherungen gehören, bundesweit außergerichtlich. In unserer Sozietät haben sich die einzelnen Rechtsanwälte spezialisiert, so dass eine kompetente Interessenwahrnehmung unserer Auftraggeber gewährleistet ist

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.