Julia Preßer-Schwindt
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 66538 Neunkirchen
Anwaltsprofil
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und übernehme die komplette Schadensabwicklung.
Angaben im Sinne von § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und nach der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV):
Die Rechtsanwälte Halm & Preßer sind eine überörtliche Sozietät aus in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes. Die Berufsträger sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, Am Schloßberg 5, 66119 Saarbrücken bzw. der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Bahnhofstr. 27, 99084 Erfurt (RAe Dr. Dewes, Rienecker, Bunzol, Gerstner). Die Berufsträger sind auf dieser Internetpräsenz unter "Anwälte" namentlich aufgeführt. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der Hauptkanzlei, Niederlassung und Zweigstellen.
Die berufsrechtlichen Regelungen (einsehbar unter www.brak.de) sind in der
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
- der Berufsordnung (BORA),
- in der Fachanwaltsordnung (FAO),
- für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs in der "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" (CCBE-Berufsregeln)normiert.
Rechtsanwälte sind gem. § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die durch die RAe Halm und Preßer unterhaltene Versicherung besteht bei der Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1 40198 Düsseldorf.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: 030/155/02702 (FA Neunkirchen).
Weitergehende Angaben gemäß DL-InfoV werden auf Anfrage gern zur Verfügung gestellt.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwältin
Rechtsanwaltskammer
- RAK des Saarlandes
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Auto Club Europa e.V. (ACE) Vertrauensanwalt
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
T E A M A R B E I T - wird bei uns groß geschrieben! Unsere Mandanten profitieren nicht nur von der Qualifikation und Erfahrung unserer Rechtsanwälte. Vielmehr sehen wir unsere Stärke auch in der fachübergreifenden Teamarbeit. Komplizierte Mandate erfordern die Zusammenarbeit mehrerer Spezialisten mit qualifiziertem juristischem Projektmanagement. Das wollen wir für Sie leisten !
Anwalt für Verkehrsrecht in Neunkirchen
So einfach geht das
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt ? Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall tragen und er für Sie auch nicht vermeidbar war, haben Sie grundsätzlich
- das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen;
- Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
- Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
- ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
- bei Verletzungen steht ihnen grundsätzlich auch ein Schmerzensgeld zu
Gern beraten wir Sie über weitere Details !