Julia Preßer-Schwindt

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 66538 Neunkirchen

Anwaltsprofil

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und übernehme die komplette Schadensabwicklung.


Impressum


Angaben im Sinne von § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und nach der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV):


Die Rechtsanwälte Halm & Preßer sind eine überörtliche Sozietät aus in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes. Die Berufsträger sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, Am Schloßberg 5, 66119 Saarbrücken bzw. der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Bahnhofstr. 27, 99084 Erfurt (RAe Dr. Dewes, Rienecker, Bunzol, Gerstner). Die Berufsträger sind auf dieser Internetpräsenz unter "Anwälte" namentlich aufgeführt. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der Hauptkanzlei, Niederlassung und Zweigstellen.


Die berufsrechtlichen Regelungen (einsehbar unter www.brak.de) sind in der



  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

  • der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),

  • der Berufsordnung (BORA),

  • in der Fachanwaltsordnung (FAO),

  • für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs in der "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" (CCBE-Berufsregeln)normiert.


Rechtsanwälte sind gem. § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die durch die RAe Halm und Preßer unterhaltene Versicherung besteht bei der Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1 40198 Düsseldorf.


Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: 030/155/02702 (FA Neunkirchen).


Weitergehende Angaben gemäß DL-InfoV werden auf Anfrage gern zur Verfügung gestellt.


 

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Auto Club Europa e.V. (ACE) Vertrauensanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

T E A M A R B E I T - wird bei uns groß geschrieben! Unsere Mandanten profitieren nicht nur von der Qualifikation und Erfahrung unserer Rechtsanwälte. Vielmehr sehen wir unsere Stärke auch in der fachübergreifenden Teamarbeit. Komplizierte Mandate erfordern die Zusammenarbeit mehrerer Spezialisten mit qualifiziertem juristischem Projektmanagement. Das wollen wir für Sie leisten !

Anwalt für Verkehrsrecht in Neunkirchen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Sie haben den Ärger und den Schaden. Damit Sie auf diesen nicht sitzen bleiben, brauchen Sie schnelle,  professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. . Bei weiteren Fragen steht Ihnen zusätzlich unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht -Rechtsanwältin Preßer- gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der Versicherung und kümmern uns um die schnelle Klärung.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt ? Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall tragen und er für Sie auch nicht vermeidbar war,  haben Sie grundsätzlich

  • das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen;
  • Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
  • Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
  • ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • bei Verletzungen steht ihnen grundsätzlich auch ein Schmerzensgeld zu

Gern beraten wir Sie über weitere Details !


Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und er auch nicht vermeidbar war. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet deshalb unsere Kosten. Auch darum kümmern wir uns.  Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung unterhalten, klären wir die Kostenfrage vorsorglich auch mit dieser. In jeden Fall sprechen wir uns mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise ab, bevor weitere Kosten entstehen. Schließlich wollen wir  Ihnen helfen und Ihnen nicht neuen Ärger produzieren.

Julia Preßer-Schwindt

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 66538 Neunkirchen

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

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Die Rechtsanwälte Halm & Preßer sind eine überörtliche Sozietät aus in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes. Die Berufsträger sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, Am Schloßberg 5, 66119 Saarbrücken bzw. der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Bahnhofstr. 27, 99084 Erfurt (RAe Dr. Dewes, Rienecker, Bunzol, Gerstner). Die Berufsträger sind auf dieser Internetpräsenz unter "Anwälte" namentlich aufgeführt. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der Hauptkanzlei, Niederlassung und Zweigstellen.


Die berufsrechtlichen Regelungen (einsehbar unter www.brak.de) sind in der



  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

  • der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),

  • der Berufsordnung (BORA),

  • in der Fachanwaltsordnung (FAO),

  • für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs in der "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" (CCBE-Berufsregeln)normiert.


Rechtsanwälte sind gem. § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die durch die RAe Halm und Preßer unterhaltene Versicherung besteht bei der Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1 40198 Düsseldorf.


Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: 030/155/02702 (FA Neunkirchen).


Weitergehende Angaben gemäß DL-InfoV werden auf Anfrage gern zur Verfügung gestellt.


 

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  • RAK des Saarlandes

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  • Arbeitsrecht
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  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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Was steht Ihnen zu

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  • das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen;
  • Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
  • Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
  • ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • bei Verletzungen steht ihnen grundsätzlich auch ein Schmerzensgeld zu

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Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und er auch nicht vermeidbar war. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet deshalb unsere Kosten. Auch darum kümmern wir uns.  Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung unterhalten, klären wir die Kostenfrage vorsorglich auch mit dieser. In jeden Fall sprechen wir uns mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise ab, bevor weitere Kosten entstehen. Schließlich wollen wir  Ihnen helfen und Ihnen nicht neuen Ärger produzieren.