Stephan Hoynatzky

85368 Moosburg

Anwaltsprofil

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky aus Moosburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt

Kanzleiprofil

Mit unserer Kanzlei in Moosburg a.d. Isar wollen wir den Bedürfnissen der Menschen am Rande von Ballungsräumen sowie den Interessen der mittelständischen Wirtschaft im Umfeld des Flughafens München gerecht werden. Durch eine Verteilung von Aufgaben und Interessenschwerpunkten bieten wir Beratung und Lösung von Rechtsfragen in verschiedenen Rechtsgebieten an oder übertragen mit Ihrem Einverständnis diese Aufgabe auf mit uns kooperierende Spezialisten, wenn sich dies für Ihren Fall als die bessere Lösung erweisen sollte. Wir wissen, dass wir nicht alles wissen. Wir wissen aber in jedem Fall, wie wir Ihnen helfen können, wenn Sie ein Problem haben. Die Tätigkeitsgebiete unserer Kanzlei erstrecken sich auf das gesamte Zivil-, Straf- und öffentliche Recht. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die schnelle Abwicklung der Folgen von Verkehrsunfällen, die Familiensachen, das Arbeitsrecht und die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Bei der Bearbeitung unserer Fälle setzen wir modernste Bürotechnik ein. Wenn ein Mandant es wünscht, kann er sich über den Stand der Bearbeitung in einer gegen unberechtigte Zugriffe gesicherten und kostenlos für ihn eingerichteten Internetakte (WebAkte) rund um die Uhr informieren. Innerhalb der Kanzlei betreut jeder Anwalt seine Mandanten persönlich und umfassend, wobei einzelne Fachfragen vom jeweiligen Spezialisten der Kanzlei bearbeitet werden. Unser Bestreben ist die Lösung Ihrer Probleme!

Anwalt für Verkehrsrecht in Moosburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt

Kanzleiprofil

Mit unserer Kanzlei in Moosburg a.d. Isar wollen wir den Bedürfnissen der Menschen am Rande von Ballungsräumen sowie den Interessen der mittelständischen Wirtschaft im Umfeld des Flughafens München gerecht werden. Durch eine Verteilung von Aufgaben und Interessenschwerpunkten bieten wir Beratung und Lösung von Rechtsfragen in verschiedenen Rechtsgebieten an oder übertragen mit Ihrem Einverständnis diese Aufgabe auf mit uns kooperierende Spezialisten, wenn sich dies für Ihren Fall als die bessere Lösung erweisen sollte. Wir wissen, dass wir nicht alles wissen. Wir wissen aber in jedem Fall, wie wir Ihnen helfen können, wenn Sie ein Problem haben. Die Tätigkeitsgebiete unserer Kanzlei erstrecken sich auf das gesamte Zivil-, Straf- und öffentliche Recht. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die schnelle Abwicklung der Folgen von Verkehrsunfällen, die Familiensachen, das Arbeitsrecht und die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Bei der Bearbeitung unserer Fälle setzen wir modernste Bürotechnik ein. Wenn ein Mandant es wünscht, kann er sich über den Stand der Bearbeitung in einer gegen unberechtigte Zugriffe gesicherten und kostenlos für ihn eingerichteten Internetakte (WebAkte) rund um die Uhr informieren. Innerhalb der Kanzlei betreut jeder Anwalt seine Mandanten persönlich und umfassend, wobei einzelne Fachfragen vom jeweiligen Spezialisten der Kanzlei bearbeitet werden. Unser Bestreben ist die Lösung Ihrer Probleme!

Anwalt für Verkehrsrecht in Moosburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.