Jens Bremenkamp

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 49808 Lingen

Anwaltsprofil

Geboren am 03.Oktober 1968 in Münster (Westfalen)
Abitur 1987 in Rheine
nach Studium und Ausbildung Rechtsanwalt seit Anfang 1996
verheiratet, 3 Kinder
Gesellschafter der Sozietät

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

Fachanwaltschaften

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

In unserer Kanzlei sind heute drei Rechtsanwältinnen und neun Rechtsanwälte tätig. Drei der Anwälte sind zugleich Notare. Wegen der immer stärkeren Komplexität der sich stellenden rechtlichen Fragen haben wir uns jeweils auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, so dass im Zusammenwirken unseres Teams alle wesentlichen Rechtsgebiete in der Rechtsberatung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung abgedeckt werden. Wo das möglich und sinnvoll ist, ist uns zum Zeichen unserer besonderen theoretischen Qualifikation und praktischen Erfahrung durch die Rechtsanwaltskammer gestattet worden, uns als Fachanwälte für das jeweilige Rechtsgebiet zu bezeichnen. Hierzu mussten wir nachweisen, dass wir nicht nur an intensiven Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen und Prüfungen erfolgreich abgelegt, sondern auch schon in einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsfällen besondere Erfahrungen gesammelt haben. Herr Rechtsanwalt Jens Bremenkamp, zugleich Vertragsanwalt des ADAC für den Altkreis Lingen, hat sich auf diesem Wege die Zusatzqualifikationen "Fachanwalt für Verkehrsrecht" und "Fachanwalt für Strafrecht" erarbeitet.

Anwalt für Verkehrsrecht in Lingen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie bzw. eine bestehende Rechtsschutzversicherung im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Sie sind Mitglied des ADAC ? In diesem Fall können Sie unabhängig von der Haftungsfrage eine Erstberatung bei Rechtsanwalt Bremenkamp, Vertragsanwalt des ADAC, als Clubleistung in Anspruch nehmen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus. 3. Selbstverständlich stehen wir auch jederzeit kurzfristig für eine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen oder aber nach Gutachten bzw. Kostenvoranschlag abzurechnen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Jens Bremenkamp

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

Geboren am 03.Oktober 1968 in Münster (Westfalen)
Abitur 1987 in Rheine
nach Studium und Ausbildung Rechtsanwalt seit Anfang 1996
verheiratet, 3 Kinder
Gesellschafter der Sozietät

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

Fachanwaltschaften

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

In unserer Kanzlei sind heute drei Rechtsanwältinnen und neun Rechtsanwälte tätig. Drei der Anwälte sind zugleich Notare. Wegen der immer stärkeren Komplexität der sich stellenden rechtlichen Fragen haben wir uns jeweils auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, so dass im Zusammenwirken unseres Teams alle wesentlichen Rechtsgebiete in der Rechtsberatung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung abgedeckt werden. Wo das möglich und sinnvoll ist, ist uns zum Zeichen unserer besonderen theoretischen Qualifikation und praktischen Erfahrung durch die Rechtsanwaltskammer gestattet worden, uns als Fachanwälte für das jeweilige Rechtsgebiet zu bezeichnen. Hierzu mussten wir nachweisen, dass wir nicht nur an intensiven Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen und Prüfungen erfolgreich abgelegt, sondern auch schon in einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsfällen besondere Erfahrungen gesammelt haben. Herr Rechtsanwalt Jens Bremenkamp, zugleich Vertragsanwalt des ADAC für den Altkreis Lingen, hat sich auf diesem Wege die Zusatzqualifikationen "Fachanwalt für Verkehrsrecht" und "Fachanwalt für Strafrecht" erarbeitet.

Anwalt für Verkehrsrecht in Lingen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie bzw. eine bestehende Rechtsschutzversicherung im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Sie sind Mitglied des ADAC ? In diesem Fall können Sie unabhängig von der Haftungsfrage eine Erstberatung bei Rechtsanwalt Bremenkamp, Vertragsanwalt des ADAC, als Clubleistung in Anspruch nehmen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus. 3. Selbstverständlich stehen wir auch jederzeit kurzfristig für eine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen oder aber nach Gutachten bzw. Kostenvoranschlag abzurechnen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.