Helmut Hartung

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 51379 Leverkusen

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Helmut Hartung aus Leverkusen hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Köln

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Auto Club Europa e.V. (ACE) Vertrauensanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Ich habe meine auf Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ausgerichtete Kanzlei im Jahre 2001 in Leverkusen-Opladen gegründet und im Jahre 2003/04 den nach FAO erforderlichen Theoriennachweis beim Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erworben. Es folgte der nach FAO erforderliche Theoriennachweis beim Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht im Jahre 2005. Seit November 2007 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit Januar 2008 bin ich Vertragsanwalt des Auto-Club-Europa(ACE). Meine Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in der Fußgängerzone von Leverkusen – Opladen. Es bestehen Parkmöglichkeiten auf dem in unmittelbarer Nähe befindlichen Marktplatz sowie dem Parkhaus in der Kantstr. (1 Stunde kostenfrei im Parkhaus) Sprechzeiten: Montag bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung Ich bin Mitglied im: * Leverkusener Anwaltsverein * Kölner Anwaltsverein * Forum junge Rechtsanwälte des DAV * Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie * Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Ich betreue Sie gerne in folgenden Angelegenheiten: * Arbeitsrecht * Verkehrsrecht * Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Leverkusen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Helmut Hartung

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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  • RAK Köln

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Auto Club Europa e.V. (ACE) Vertrauensanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Ich habe meine auf Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ausgerichtete Kanzlei im Jahre 2001 in Leverkusen-Opladen gegründet und im Jahre 2003/04 den nach FAO erforderlichen Theoriennachweis beim Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erworben. Es folgte der nach FAO erforderliche Theoriennachweis beim Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht im Jahre 2005. Seit November 2007 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit Januar 2008 bin ich Vertragsanwalt des Auto-Club-Europa(ACE). Meine Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in der Fußgängerzone von Leverkusen – Opladen. Es bestehen Parkmöglichkeiten auf dem in unmittelbarer Nähe befindlichen Marktplatz sowie dem Parkhaus in der Kantstr. (1 Stunde kostenfrei im Parkhaus) Sprechzeiten: Montag bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung Ich bin Mitglied im: * Leverkusener Anwaltsverein * Kölner Anwaltsverein * Forum junge Rechtsanwälte des DAV * Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie * Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Ich betreue Sie gerne in folgenden Angelegenheiten: * Arbeitsrecht * Verkehrsrecht * Strafrecht

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.