Yves Junker LL.M.
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 50676 Köln
Anwaltsprofil
Rechtsanwalt Yves W. Junker ist Gründer der Kanzlei für Verkehrsrecht in Köln. Seit 2001 bearbeitet er Mandate mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Hierzu gehören vor allem Unfallregulierungen, Bußgeldangelegenheiten, Führerscheinsachen und Verkehrsstrafsachen.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Yves W. Junker gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. RA Junker ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht in Luxemburg. Rechtsanwalt Yves W. Junker ist zudem Master of Business Law.
Seit 2016 ist Herr RA Yves Junker Vertragsanwalt des ADAC. Dort berät und vertritt er den ADAC und seine Gesellschaften sowie die ADAC-Mitglieder in verkehrsrechtlichen Fragen.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Köln
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- ADAC-Vertragsanwalt
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Verkehrsunfallabwicklung (auch bei Unfällen im EU-Ausland) Verteidigung in Bußgeldsachen - z.B. Geschwindigkeits-, Abstands-, Handyverstöße Verteidigung in Verkehrsstrafsachen - z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt Führerschein/Fahrerlaubnis - z.B. bei MPU Anordnung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot Versicherungsrecht - z.B. bei Problemen mit der Kaskoversicherung Autokauf/Leasing/Reparatur Transport- und Speditionsrecht Recht der Europäischen Union