Yves Junker LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 50676 Köln

Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Yves W. Junker ist Gründer der Kanzlei für Verkehrsrecht in Köln. Seit 2001 bearbeitet er Mandate mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Hierzu gehören vor allem Unfallregulierungen, Bußgeldangelegenheiten, Führerscheinsachen und Verkehrsstrafsachen.


Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Yves W. Junker gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. RA Junker ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht in Luxemburg. Rechtsanwalt Yves W. Junker ist zudem Master of Business Law.


Seit 2016 ist Herr RA Yves Junker Vertragsanwalt des ADAC. Dort berät und vertritt er den ADAC und seine Gesellschaften sowie die ADAC-Mitglieder in verkehrsrechtlichen Fragen.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Köln

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Verkehrsunfallabwicklung (auch bei Unfällen im EU-Ausland) Verteidigung in Bußgeldsachen - z.B. Geschwindigkeits-, Abstands-, Handyverstöße Verteidigung in Verkehrsstrafsachen - z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt Führerschein/Fahrerlaubnis - z.B. bei MPU Anordnung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot Versicherungsrecht - z.B. bei Problemen mit der Kaskoversicherung Autokauf/Leasing/Reparatur Transport- und Speditionsrecht Recht der Europäischen Union

Anwalt für Verkehrsrecht in Köln

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Um mehr für Sie rausholen zu können, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, mehr für Sie rausholen zu dürfen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen. 2. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der gegnerischen Versicherung und holen den größtmöglichen Schadenersatz für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen entstehen keine Kosten, soweit der Unfall durch den Unfallgegner verschuldet wurde. Denn dann haben der Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Versicherer die Kosten Ihres Rechtsanwalts zu erstatten. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung und klären die Kostenfrage. Soweit Sie über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügen sind Sie kostenmäßig auf der sicheren Seite.

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Yves W. Junker gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. RA Junker ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht in Luxemburg. Rechtsanwalt Yves W. Junker ist zudem Master of Business Law.


Seit 2016 ist Herr RA Yves Junker Vertragsanwalt des ADAC. Dort berät und vertritt er den ADAC und seine Gesellschaften sowie die ADAC-Mitglieder in verkehrsrechtlichen Fragen.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Köln

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Verkehrsunfallabwicklung (auch bei Unfällen im EU-Ausland) Verteidigung in Bußgeldsachen - z.B. Geschwindigkeits-, Abstands-, Handyverstöße Verteidigung in Verkehrsstrafsachen - z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt Führerschein/Fahrerlaubnis - z.B. bei MPU Anordnung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot Versicherungsrecht - z.B. bei Problemen mit der Kaskoversicherung Autokauf/Leasing/Reparatur Transport- und Speditionsrecht Recht der Europäischen Union

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Um mehr für Sie rausholen zu können, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, mehr für Sie rausholen zu dürfen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen. 2. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der gegnerischen Versicherung und holen den größtmöglichen Schadenersatz für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen entstehen keine Kosten, soweit der Unfall durch den Unfallgegner verschuldet wurde. Denn dann haben der Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Versicherer die Kosten Ihres Rechtsanwalts zu erstatten. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung und klären die Kostenfrage. Soweit Sie über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügen sind Sie kostenmäßig auf der sicheren Seite.