Jörg Mathis
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 56068 Koblenz
Anwaltsprofil
Rechtsanwalt Jörg Mathis ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht Teil des Kompetenzbereichs Verkehrsrecht bei den Rechtsanwälten Klinge Hess in Koblenz. Hier stehen Ihnen in Koblenz insgesamt fünf Rechtsanwälte, davon zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht und zwei ADAC-Vertragsanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Egal welches Problem Sie im Verkehrsrecht haben, ob Sie geblitz wurden, einen Unfall hatten, Angst um Ihren Führerschein haben oder Ihr Auto Mängel hat, wir können Ihnen helfen. Verkehrsrecht in Koblenz sind die Rechtsanwälte Klinge Hess in Koblenz.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Koblenz
Fachanwaltschaften
- Medizinrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Bei den Rechtsanwälten Klinge Hess in Koblenz werden Sie von 15 hoch spezialisierten Rechtsanwälten betreut. Kompetenzbereiche haben wir neben dem besonders wichtigen Verkehrsrecht im Wirtschaftsrecht, Sozial- und Medizinrecht und dem Baurecht.
Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist für jeden eine Ausnahmesituation mit sehr viel Streß. Es müssen viele Entscheidungen getroffen und Fragen beantwortet werden. Ist man nicht schuld an dem Unfall, tut die Haftpflichtversicherung des Gegners oft so, als kümmere man sich um alles. Die Haftpflichtversicherung des Gegners hat dabei nur ein einziges Interesse, nämlich selbst so wenig wie möglich zu zahlen. Sie verschweigt deswegen bewußt, dass sie auch die Kosten eines Rechtsanwaltes bezahlen muss. Jeder Geschädigte sollte sich deswegen den Rat eines Anwaltes einholen. Denn ein Rechtsanwalt vertritt nur die Interessen seines Mandanten. Sollten Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, rufen Sie die Rechtsanwälte Klinge Hess in Koblenz unter 0261/9154864 an, wir helfen Ihnen oder füllen Sie den Unfallbogen im Internet aus.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.