Michael Bargmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 49477 Ibbenbüren
Anwaltsprofil
Schwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Baurecht, Kauf- und Vertragsrecht, Inkasso
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
- Mitglied im Rechtsbeistand des BVSK
- Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt
- Avis Vertrauensanwalt
Kanzleiprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Bargmann ist zivilrechtlich ausgerichtet. Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind das Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Michael Bargmann vertritt Ihre Interessen in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, bei der Unfallschadenregulierung oder in Straf- und Bußgeldsachen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ibbenbüren
Sie haben einen Verkehrsunfall gehabt und suchen jetzt einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung Ihrer berechtigten Schadenspositionen? Die Abwicklung Ihres Unfallschadens übernehmen wir gerne. Die Schadensregulierung erfolgt in Ihrem Sinne schnell, kompetent und unkompliziert. In diesem Zusammenhang korrespondieren wir mit den beteiligten Autohäusern, Werkstätten und Sachverständigen. Sämtliche Ihnen zustehenden Schadenspositionen machen wir gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Vertrauen Sie unserer Erfahrung. Für eine schnelle Kontaktaufnahme mit Ihrem Rechtsanwalt haben wir diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten Ihres Rechtsanwalts trägt im Regelfall die Haftpflichtversicherung des schuldigen Unfallgegners. Sie sind ein Teil des Unfallschadens. Alles Weitere zur Unfallschadenregulierung über schadenfix erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Rechtsanwalt Bargmann setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Kosten
Die durch unsere außergerichtliche Tätigkeit gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung entstehenden Kosten sind Teil des ersatzfähigen Schadens. Auch in einfach gelagerten Verkehrsunfällen sind die Haftpflichtversicherer in der Regel verpflichtet, die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit zu tragen. Das Amtsgericht Kassel hat mit Urteil vom 30.06.2009 (415 C 6203/08) entschieden, dass es einen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ nicht mehr gibt, weil die Rechtsprechung zum Umfang des ersatzfähigen Schadens auf Grund des Regulierungsverhaltens einiger Versicherer eine Dimension erreicht hat, die für den nicht Rechtskundigen nicht mehr überschaubar ist. Sofern wir aufgrund Ihrer Unfallmeldung erkennen, dass Sie eine Mitschuld am Unfallgeschehen tragen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. In diesem Fall haften Sie für die Schäden entsprechend dem Verschuldensanteil am Verkehrsunfall, der sog. Haftungsquote. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, rechnen wir die bei uns entstehenden Gebühren - vorbehaltlich einer vereinbarten Selbstbeteiligung - unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.