Dirk Schütze

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 31134 Hildesheim

Anwaltsprofil

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot?


Die Anwaltskanzlei Döring Koch Schütze & Partner aus Hildesheim ist mit ihrem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dirk Schütze auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell, kompetent und unbürokratisch.


Im Bereich der Unfallschadenregulierung kümmern wir uns bundesweit darum, Ihre Schadensersatzansprüche schnell, unbürokratisch und umfassend bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen und durchzusetzen.  


Wenden Sie sich immer direkt nach einem Unfall an uns!  


Nur wir vertreten ausschließlich IHRE Interessen, kennen alle Ihnen zustehenden Ansprüche und setzen diese konsequent und erfolgreich für Sie durch.  


Wenden Sie sich nie direkt an die gegnerische Versicherung.  



Diese wird zwar Ihnen gegenüber besonders freundlich und hilfsbereit auftreten. Aber bedenken Sie: Die Versicherung ist Ihr ANSPRUCHSGEGNER und hat daher nur ihr eigenes Interesse im Blick. Und dieses Interesse ist darauf gerichtet, möglichst wenig an Sie zu zahlen.  


Bei Verkehrsunfällen ist es heutzutage unumgänglich, sofort den Anwalt seines Vertrauens und einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.


Im Rahmen der sog. aktiven Schadenssteuerung versuchen die Haftpflichtversicherungen seit Jahren mit immer ausgefeilteren Methoden, dem Geschädigten Glauben zu machen, sie hätten seine Interessen im Blick, obwohl es den Haftpflichtversicherungen ausschließlich um ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil geht. Im Ergebnis führt dies dazu, dass der nicht anwaltlich vertretene Unfallgeschädigte davon abgehalten wird, all seine berechtigten Ansprüche geltend zu machen.


Unabhängige Studien und unsere über 25-jährige Erfahrung im Verkehrsrecht belegen, dass den Unfallgeschädigten durch diese aktive Schadenssteuerung der (gegnerischen) Haftpflichtversicherungen durchschnittlich ca. 20 bis 30 % ihrer Ansprüche vorenthalten werden.


 


Das macht je nach Fall schnell einige 100 bis mehrere 1000 Euro aus !


 


Bedenken Sie:


Nur der Anwalt Ihres Vertrauens vertritt ausschließlich Ihre Interessen!


Die freundliche gegnerische Haftpflichtversicherung dagegen hat nur ihren eigenen finanziellen Vorteil im Blick, und dieser Vorteil ist eben umso größer, je weniger die Versicherung an Sie zahlt.


Ob Nutzungsausfall, Erstattung von Mehrwertsteuer, Restwert, fiktive Schadensabrechnung, Totalschadensabrechnung, Verweis auf günstigere sog. Partnerwerkstätten, Abzüge bei Stunden-verrechnungssätzen, Nichtberücksichtigung von Wertminderungen  oder bei Personenschäden Schmerzensgeldansprüche, vermehrte Bedürfnisse oder Ansprüche wegen Haushaltshilfeschaden:


Die Liste der Ansprüche, bei denen die Haftpflichtversicherungen regelmäßig unberechtigte Anspruchskürzungen vornehmen, ist lang.


Das muss nicht sein !


Wir sind eine auf Verkehrsrecht  und Unfallschadenregulierung spezialisierte Kanzlei, die unberechtigte Abzüge seitens der Versicherer seit Jahren konsequent und erfolgreich verhindert und dafür sorgt, dass Ihre Ansprüche zu 100 % geltend machen und erfolgreich durchsetzen werden.


Wir kennen alle Tricks der Versicherer und haben stets die richtige Antwort parat.


 


Das Beste zum Schluss:   Im Falle eines unverschuldeten Unfalls müssen Sie die Kosten für die Inanspruchnahme Ihres Anwaltes nicht selber tragen, sondern diese werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.   


 


Wir sind darüber hinaus schwerpunktmäßig tätig im Bereich der Bußgeldangelegenheiten und im Fahrerlaubnisrecht. Dabei zielt unsere Tätigkeit schwerpunktmäßig auf den Erhalt der Mobilität unserer Mandanten und damit auf die Abwendung von Fahrverboten und Fahrerlaubnisentziehungen und die Verhinderung von Punkteeintragungen in Flensburg.  


 

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Ihr gutes Recht

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserer Kanzlei gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?  So gehen Sie vor :

1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Wir setzen unverzüglich mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der Versicherung und holen den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. 

Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Dirk Schütze

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 31134 Hildesheim

 

Unfallschaden melden

Bußgeld melden

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

Anwaltsprofil

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot?


Die Anwaltskanzlei Döring Koch Schütze & Partner aus Hildesheim ist mit ihrem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dirk Schütze auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell, kompetent und unbürokratisch.


Im Bereich der Unfallschadenregulierung kümmern wir uns bundesweit darum, Ihre Schadensersatzansprüche schnell, unbürokratisch und umfassend bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen und durchzusetzen.  


Wenden Sie sich immer direkt nach einem Unfall an uns!  


Nur wir vertreten ausschließlich IHRE Interessen, kennen alle Ihnen zustehenden Ansprüche und setzen diese konsequent und erfolgreich für Sie durch.  


Wenden Sie sich nie direkt an die gegnerische Versicherung.  



Diese wird zwar Ihnen gegenüber besonders freundlich und hilfsbereit auftreten. Aber bedenken Sie: Die Versicherung ist Ihr ANSPRUCHSGEGNER und hat daher nur ihr eigenes Interesse im Blick. Und dieses Interesse ist darauf gerichtet, möglichst wenig an Sie zu zahlen.  


Bei Verkehrsunfällen ist es heutzutage unumgänglich, sofort den Anwalt seines Vertrauens und einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.


Im Rahmen der sog. aktiven Schadenssteuerung versuchen die Haftpflichtversicherungen seit Jahren mit immer ausgefeilteren Methoden, dem Geschädigten Glauben zu machen, sie hätten seine Interessen im Blick, obwohl es den Haftpflichtversicherungen ausschließlich um ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil geht. Im Ergebnis führt dies dazu, dass der nicht anwaltlich vertretene Unfallgeschädigte davon abgehalten wird, all seine berechtigten Ansprüche geltend zu machen.


Unabhängige Studien und unsere über 25-jährige Erfahrung im Verkehrsrecht belegen, dass den Unfallgeschädigten durch diese aktive Schadenssteuerung der (gegnerischen) Haftpflichtversicherungen durchschnittlich ca. 20 bis 30 % ihrer Ansprüche vorenthalten werden.


 


Das macht je nach Fall schnell einige 100 bis mehrere 1000 Euro aus !


 


Bedenken Sie:


Nur der Anwalt Ihres Vertrauens vertritt ausschließlich Ihre Interessen!


Die freundliche gegnerische Haftpflichtversicherung dagegen hat nur ihren eigenen finanziellen Vorteil im Blick, und dieser Vorteil ist eben umso größer, je weniger die Versicherung an Sie zahlt.


Ob Nutzungsausfall, Erstattung von Mehrwertsteuer, Restwert, fiktive Schadensabrechnung, Totalschadensabrechnung, Verweis auf günstigere sog. Partnerwerkstätten, Abzüge bei Stunden-verrechnungssätzen, Nichtberücksichtigung von Wertminderungen  oder bei Personenschäden Schmerzensgeldansprüche, vermehrte Bedürfnisse oder Ansprüche wegen Haushaltshilfeschaden:


Die Liste der Ansprüche, bei denen die Haftpflichtversicherungen regelmäßig unberechtigte Anspruchskürzungen vornehmen, ist lang.


Das muss nicht sein !


Wir sind eine auf Verkehrsrecht  und Unfallschadenregulierung spezialisierte Kanzlei, die unberechtigte Abzüge seitens der Versicherer seit Jahren konsequent und erfolgreich verhindert und dafür sorgt, dass Ihre Ansprüche zu 100 % geltend machen und erfolgreich durchsetzen werden.


Wir kennen alle Tricks der Versicherer und haben stets die richtige Antwort parat.


 


Das Beste zum Schluss:   Im Falle eines unverschuldeten Unfalls müssen Sie die Kosten für die Inanspruchnahme Ihres Anwaltes nicht selber tragen, sondern diese werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.   


 


Wir sind darüber hinaus schwerpunktmäßig tätig im Bereich der Bußgeldangelegenheiten und im Fahrerlaubnisrecht. Dabei zielt unsere Tätigkeit schwerpunktmäßig auf den Erhalt der Mobilität unserer Mandanten und damit auf die Abwendung von Fahrverboten und Fahrerlaubnisentziehungen und die Verhinderung von Punkteeintragungen in Flensburg.  


 

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Ihr gutes Recht

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserer Kanzlei gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?  So gehen Sie vor :

1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Wir setzen unverzüglich mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der Versicherung und holen den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. 

Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.