Thomas Haas

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 69115 Heidelberg

Anwaltsprofil

Ich bin im im Arbeitsrecht sowie im Verkehrsrecht tätig.


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich vornehmlich im Kündigungsschutzrecht tätig. Außerdem unterstütze ich meine Mandanten bei der Durchsetzung von variablen Vergütungsansprüchen und bei der Formulierung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen. Daneben bin ich Ihr Ansprechpartner bei der Gestaltung oder Prüfung von Arbeitsverträgen, vertragsergänzenden Abreden oder Aufhebungsvereinbarungen. Des Weiteren liegen Schwerpunkte meiner Tätigkeit im kirchlichen Arbeitsrecht sowie in den Themenbereichen Mutterschutz und Elternzeit.


Die Regulierung von Verkehrsunfällen die Überprüfung von Bußgeldbescheiden sind die zentralen Tätigkeitsgebiete, denen ich mich als Fachanwalt für Verkehrsrecht widme.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Karlsruhe

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

MEILENSTEIN Rechtsanwälte vertreten Unfallgeschädigte bei der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche und prüfen dabei auch versicherungsrechtliche Fragestellungen.

Daneben betreut unsere Kanzlei Versicherungen, beispielsweise bei der Abwehr nicht bestehender bzw. überhöhter Ansprüche sowie bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Regressansprüchen aus übergegangenem Recht oder Rückforderungsansprüchen.

Startseite

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Thomas Haas

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 69115 Heidelberg

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich vornehmlich im Kündigungsschutzrecht tätig. Außerdem unterstütze ich meine Mandanten bei der Durchsetzung von variablen Vergütungsansprüchen und bei der Formulierung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen. Daneben bin ich Ihr Ansprechpartner bei der Gestaltung oder Prüfung von Arbeitsverträgen, vertragsergänzenden Abreden oder Aufhebungsvereinbarungen. Des Weiteren liegen Schwerpunkte meiner Tätigkeit im kirchlichen Arbeitsrecht sowie in den Themenbereichen Mutterschutz und Elternzeit.


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Daneben betreut unsere Kanzlei Versicherungen, beispielsweise bei der Abwehr nicht bestehender bzw. überhöhter Ansprüche sowie bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Regressansprüchen aus übergegangenem Recht oder Rückforderungsansprüchen.

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Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

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Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.