Sven-Oliver Vinar

22089 Hamburg

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Sven-Oliver Vinar, LL.M. aus Hamburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • Hanseatische RAK Hamburg

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Guntermann & Vinar Rechtsanwälte

In der Hamburger Kanzlei Guntermann & Vinar haben sich die Rechtsanwälte Thomas Guntermann und Sven-Oliver Vinar 2008 zusammengeschlossen. Sie bieten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine umfangreiche und konsequente Betreuung ausschließlich in den Bereichen Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Schadensrecht an. Dabei haben sie stets die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Mandanten im Blick und vertreten ihn sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu Mandanten der Rechtsanwälte Guntermann & Vinar zählen Privatpersonen, kleine und mittlere Gewerbebetriebe, mittelständische Unternehmen und Aktiengesellschaften.

Verkehrsunfall/ Bußgelbescheid

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.

Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit lohnt es sich häufig, diesen überprüfen zu lassen. Ich prüfe, ob der Ihnen gegenüber ergangene Bescheid formelle Fehler aufweist und sich anfechten lässt – ein drohendes Bußgeld, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder eine MPU können so häufig noch abgewendet werden.

So einfach geht das...

Bei einem Verkehrsunfall schildern Sie uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen. Soweit Sie uns den Sachverhalt über unseren Unfallfragebogen mitteilen, setzen wir uns umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem eines Verkehrshunfalls entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist es günstig, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Soweit Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und über Verkehrsrechtsschutz verfügen, werden die Kosten unserer Inanspruchnahme im Regelfall von Ihrem Verkehrsrechtsschutzversicherer getragen.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

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Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Sven-Oliver Vinar, LL.M. aus Hamburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

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  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • Hanseatische RAK Hamburg

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Guntermann & Vinar Rechtsanwälte

In der Hamburger Kanzlei Guntermann & Vinar haben sich die Rechtsanwälte Thomas Guntermann und Sven-Oliver Vinar 2008 zusammengeschlossen. Sie bieten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine umfangreiche und konsequente Betreuung ausschließlich in den Bereichen Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Schadensrecht an. Dabei haben sie stets die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Mandanten im Blick und vertreten ihn sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu Mandanten der Rechtsanwälte Guntermann & Vinar zählen Privatpersonen, kleine und mittlere Gewerbebetriebe, mittelständische Unternehmen und Aktiengesellschaften.

Verkehrsunfall/ Bußgelbescheid

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.

Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit lohnt es sich häufig, diesen überprüfen zu lassen. Ich prüfe, ob der Ihnen gegenüber ergangene Bescheid formelle Fehler aufweist und sich anfechten lässt – ein drohendes Bußgeld, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder eine MPU können so häufig noch abgewendet werden.

So einfach geht das...

Bei einem Verkehrsunfall schildern Sie uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen. Soweit Sie uns den Sachverhalt über unseren Unfallfragebogen mitteilen, setzen wir uns umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem eines Verkehrshunfalls entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist es günstig, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Soweit Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und über Verkehrsrechtsschutz verfügen, werden die Kosten unserer Inanspruchnahme im Regelfall von Ihrem Verkehrsrechtsschutzversicherer getragen.