Matthias Reckels
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 48599 Gronau
Anwaltsprofil
Rechtsanwalt Reckels ist einer der Sozitätsgründer. Seit 2005 ist Herr Reckels Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein und in erheblichem Umfang im Verkehrsunfallrecht und einhergehenden Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Herr Reckels ist Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi - Händlerverbandes und gelistetes Mitglied bei www.rechtsrad.net. Herr Reckels ist Autor im Blog www.captain-huk.de.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwaltskammer
- RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Die überörtliche Sozietät Korte, Reckels,Ruhwinkel und Lammers bietet eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Betreuung für Privatpersonen sowie für national und international tätige Unternehmen. Seit 2007 sind wir Partnerkanzlei von DNL business, dem Netzwerk für den deutsch/ niederländischen Handels- und Geschäftsverkehr. In der Bahnhostraße 35, 48565 Burgsteinfurt haben wir unsere erste Zweigniederlassung gegründet. Weitere Infos unter: www.dnlbusiness.eu Es entspricht unserem Verständnis von professioneller anwaltlicher Tätigkeit, uns flexibel und engagiert für die Ziele unserer Mandanten einzusetzen. Fachliche Qualität, ständige Fortbildung, Offenheit und zeitgemäße Informationstechnologie sind Grundlagen unserer Tätigkeit. Wir wissen, dass der Erfolg unserer Mandanten auch unser Erfolg ist. Die langjährige Verbundenheit mit unseren Mandanten bestärkt uns darin, diesen Weg weiterzugehen.
Anwalt für Verkehrsrecht in Gronau
Internetdienst der Verkehrs- und Versicherungsrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Korte, Reckels, Ruhwinkel und Lammers
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Um mehr für Sie rausholen zu können, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.Auch hier entstehen Ihnen keine Anwaltskosten, wenn Sie Vollkaskoversichert sind und nach dem sog. Quotenvorrecht abgerechnet wird. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Reckels, Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Rechtsanwalt Michael Kottig Fachanwalt für Versicherungsrecht gern telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, mehr für Sie rausholen zu dürfen.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Unsere Rechtsanwälte setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holen den größtmöglichen Ersatz für sie heraus. Hiernach erfolgt die Unfallabwicklung wie folgt: 1. Die Anwaltskanzleien ermittelt unverzüglich die gegnerische Haftpflichtversicherung und schreibt diese innerhalb von 24 Stunden an. 2. Nach Vorlage des Gutachtens erfolgt eine Zwischenabrechnung mit der gegnerischen Versicherung. 3. Nach durchgeführter Reparatur oder bei gewünschter fiktiver Abrechnung erfolgt eine Restabrechnung mit der gegnerischen Versicherung. 4. Die Kosten des Anwaltsbüros werden der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt und von dieser beglichen. Bei der Unfallabwicklung selbst werden selbstverständlich sämtliche möglichen abrechenbaren Schadenspositionen berücksichtigt. Bitte bedenken Sie, dass aufgrund des derzeitigen Schadensmanagement der Versicherer bei Nichtbeauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts dem Geschädigten fast immer berechtigte Ansprüche vorenthalten bleiben.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. und vieles mehr
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen Ansprüche zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.