Alexander Streibhardt
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 07545 Gera
Anwaltsprofil
Lebenslauf:
- Referendariat in Gera seit 2002 Rechtsanwalt
- Mitarbeiter bei der Treuhandanstalt Berlin / Direktoriat Sondervermögen
- Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
- 1971 geboren in Gera
Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht( mindestens 10 Stunden Jährlich):
- Fortbildungsbescheinigung 2014 DAV
- Fortbildungsbescheinigung 2013 DAV
- Fortbildungsbescheinigung 2012 DAV
- Fortbildungsbescheinigung 2011 DAV
- Fortbildungsbescheinigung 2010 DAV
- Fortbildungsbescheinigung 2009 DAV
- Fortbildungsbescheinigung 2008 DAV
- Fortbildungsbescheinigung 2007 DAV
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei
- Unfallschadenregulierung
- Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Verkehrsstrafrecht
- Fahrerlaubnis- und Führerscheinrecht
- Versicherungsrecht
- Leasing
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Thüringen
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Professionelle Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen :
• Konkret bieten wir Ihnen und dem von Ihnen beauftragten Kfz-Betrieb (auch Lackierer und Kfz-Sachverständigen) die Regulierung der Reparatur-, Abschlepp- und Sachverständigenrechnung im Umfang der Haftung des Gegners.
• Ihr Kfz-Betrieb erhält spätestens 2 Tage nach Erteilung der Vollmacht durch Sie, den Geschädigten, eine Mitteilung der voraussichtlichen Haftungsquote auf der Grundlage Ihres Unfallberichtes - des Unfallberichtes des Geschädigten. Diese ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch gegenüber unserer Kanzlei auf Auszahlung, da sich die Haftungsquote nach Akteneinsicht oder Rücksprache mit Zeugen ändern kann.
• Standardisierte Arbeitsabläufe ermöglichen eine effiziente Schadensregulierung und entlasten Sie und den Kfz-Betrieb von der Führung aufwändigen Schriftverkehrs und der Kontrolle der Zahlungsabläufe. Wir übernehmen den Schriftverkehr auch mit der eigene Haftpflicht, der KASKO und der Bank.
Ihr Recht beim Unfall:
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
1. Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
2. Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
3. Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
4. Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Unsere Gebühren: Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Bei Teilschuld besteht eine Eigenbeteiligung im Unfang der Haftung.
Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989.
Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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Ihre Ansprechpartner bei der Bußgeldprüfstelle sind ETL-Rechtsanwälte, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert haben. Der Service der ETL-Rechtsanwälte und ihrer Bußgeldprüfstelle ist von hohem Nutzen. Ratsuchende haben die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid über eine zentrale Stelle überprüfen zu lassen.
Wir vertreten Bußgeldopfer bundesweit vor allen Gerichten. Die Gebühren für diesen Service werden im Regelfall von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Auf Wunsch informieren wir Sie über den aktuellen Punktestand in Flensburg und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer Reduzierung der Punkte.
Wir beraten Sie auch bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland. Dieser neue Service gilt auch für Transportunternehmen.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid, eine Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten?
Rufen Sie unsere kostenfreie Hotline: (0800) 2 77 80 00
an oder nehmen Sie per E-Mail oder Fax (0365) 825 89 29 Kontakt auf und lassen sich kompetent beraten.
Was geschieht dann?
Schritt 1
Sie schicken Ihren Bußgeldbescheid / Anhörungsbogen an unsere Bußgeldprüfstelle.
Schritt 2
Die Rechtsanwälte der Bußgeldprüfstelle nehmen nach Rücksprache mit Ihnen Akteneinsicht, prüfen Ihren Fall und klären die Verteidigungsstrategie.
Schritt 3
Die Bußgeldprüfstelle leitet in Abstimmung mit Ihnen konkrete Verteidigungsmaßnahmen ein.
Unsere Gebühren
Bis einschließlich zum zweiten Schritt entstehen lediglich Kosten für die Aktenversendungspauschale in Höhe von derzeit 12,00 EUR
Für den Fall der weiteren Bearbeitung durch unsere Rechtsanwälte entstehen erst dann Anwaltsgebühren, wenn dies zwischen Mandant und Rechtsanwalt vereinbart wird. Das Telefonat mit unserer Hotline ist unverbindlich und gebührenfrei.
Sämtliche Gebühren übernimmt im Regelfall die Rechtsschutzversicherung, ggf. unter Beachtung eines Selbstbehalts.
Weitere Angebote der Kanzlei:
Haftungsrecht:
· Anwaltshaftung
· Arzthaftung
· Beraterhaftung
· sonstige Haftung
Forderungsinkasso