Christian Mai
60596 Frankfurt am Main
Anwaltsprofil
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Frankfurt
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Mai & Mai
Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?Wir sind eine seit über 40 Jahren bestehende Kanzlei und insbesondere im Verkehrsrecht tätig.
Wir arbeiten eng mit Sachverständigen, Wekstätten und Autohäusern zusammen und sorgen dafür, dass Sie im Falle eines Unfalls von der gegnerischen Versicherung den vollen Ihnen zustehenden Schadensersatz erhalten und nicht übers Ohr gehauen werden.
Bei fremdverschuldeten Unfällen ist die Tätigkeit für Sie sogar kostenlos, da die gegnerische Versicherung für das Honorar aufkommen muss!
Bei Ordnungswidrigkeits- oder gar Verkehrsstrafverfahren prüfen wir die Messungen auf Fehler und verteidigen Sie gegenüber der Behörde und Gericht.
Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unser Unfallprotokoll 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Gerne können wir Ihnen einen kompetenten Sachverständigen in Ihrer Nähe empfehlen.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.