Fachanwalt f. Verkehrsrecht Dr. Lenhard Teigelack

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 45127 Essen

Anwaltsprofil

Geboren 1965 in Saarbrücken Studium in Gießen Promotion 1995 in Gießen Fachanwalt für Verkehrsrecht Kettwiger Str. 20 - 45127 Essen Telefon 0201 - 23 00 01 Ihr Ansprechpartner für: - Verkehrsrecht - Versicherungsrecht - Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Schadensersatz- und Haftungsrecht Mitgliedschaften: - Vertragsanwalt des ADAC - Mitglied der dt. Akademie für Verkehrswissenschaften - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV - Dozent für Verkehrsrecht am LG Essen - Mitglied des Institutes für Europäisches Verkehrsrecht - Mitglied im Essener Anwaltverein Veröffentlichungen: "Auto Kauf Recht" Himmelreich/Andreae/Teigelack DAV-Verlag, 3. Auflage 2007

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt

Kanzleiprofil

Unsere Kanzlei in der Essener Innenstadt bietet Ihnen - auch überregional - umfassende rechtliche Beratung und Vertretung rund ums Auto. Insbesondere bei: - Verkehrsunfall - Schadensersatz- und Haftungsrecht - Autokauf und Autoreparatur - Gewährleistungsrecht und Garantie - Straf- und Bußgeldsachen - Faherverbot - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisrecht - Leasingrecht - Versicherungsrecht - Vertragsrecht - Pferderecht Darüber hinaus beraten und vertreten unsere wir Sie im - Arbeitsrecht - Kündigungsschutz - Familienrecht - Mietrecht - Wohnungseigentums- und Immobilienrecht. Kompetent, schnell und zuverlässig betreuen wir Sie rund um Ihre geschäftlichen und/oder privaten Aktivitäten. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Unsere Kunden

Als Kanzlei sind wir mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht spezialisiert auf alle verkehrs- und versicherungsrechtlichen Themen rund ums Auto.

Wir betreuen unsere privaten und gewerblichen Kunden im gesamten Kfz-Bereich und wickeln für diese pro Jahr mehr als 1.000 Unfallschäden ab. Wir können auf mehr als 10.000 Unfallregulierungen zurückblicken und verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz, den wir gerne in den Dienst unserer Kunden stellen.

Zu unseren Kunden zählen Autofahrer, Bus- und Taxiunternehmer, Fuhrparkhalter, Autohäuser, Werkstätten sowie Leasinggesellschaften.

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.

 

Und so geht´s

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

1. Sie melden uns den Unfall entweder telefonisch oder schicken uns die Unfalldaten rund um die Uhr online über unseren Unfallfragebogen oder per Fax,


2. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Herr Dr. Lenhard Teigelack setzt sich mit Ihnen so schnell wie möglich telefonisch in Verbindung und bespricht die Angelegenheit mit Ihnen,

3. Nach Ihrem o.k. meldet er den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

 

Das steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

 - Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen,

 - Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt,

 - Sie haben bei einer Verletzung Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld,

 - Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…),

 - Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl

 - und vieles mehr...

Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten beraten.

 

Wer bezahlt den Anwalt

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben - also der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat.

Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer muss unser Kosten erstatten, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.

Eine Rechtsschutzversicherung ist für den Fall günstig, dass wir Ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

 

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

Anwaltsprofil

Geboren 1965 in Saarbrücken Studium in Gießen Promotion 1995 in Gießen Fachanwalt für Verkehrsrecht Kettwiger Str. 20 - 45127 Essen Telefon 0201 - 23 00 01 Ihr Ansprechpartner für: - Verkehrsrecht - Versicherungsrecht - Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Schadensersatz- und Haftungsrecht Mitgliedschaften: - Vertragsanwalt des ADAC - Mitglied der dt. Akademie für Verkehrswissenschaften - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV - Dozent für Verkehrsrecht am LG Essen - Mitglied des Institutes für Europäisches Verkehrsrecht - Mitglied im Essener Anwaltverein Veröffentlichungen: "Auto Kauf Recht" Himmelreich/Andreae/Teigelack DAV-Verlag, 3. Auflage 2007

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt

Kanzleiprofil

Unsere Kanzlei in der Essener Innenstadt bietet Ihnen - auch überregional - umfassende rechtliche Beratung und Vertretung rund ums Auto. Insbesondere bei: - Verkehrsunfall - Schadensersatz- und Haftungsrecht - Autokauf und Autoreparatur - Gewährleistungsrecht und Garantie - Straf- und Bußgeldsachen - Faherverbot - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisrecht - Leasingrecht - Versicherungsrecht - Vertragsrecht - Pferderecht Darüber hinaus beraten und vertreten unsere wir Sie im - Arbeitsrecht - Kündigungsschutz - Familienrecht - Mietrecht - Wohnungseigentums- und Immobilienrecht. Kompetent, schnell und zuverlässig betreuen wir Sie rund um Ihre geschäftlichen und/oder privaten Aktivitäten. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Unsere Kunden

Als Kanzlei sind wir mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht spezialisiert auf alle verkehrs- und versicherungsrechtlichen Themen rund ums Auto.

Wir betreuen unsere privaten und gewerblichen Kunden im gesamten Kfz-Bereich und wickeln für diese pro Jahr mehr als 1.000 Unfallschäden ab. Wir können auf mehr als 10.000 Unfallregulierungen zurückblicken und verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz, den wir gerne in den Dienst unserer Kunden stellen.

Zu unseren Kunden zählen Autofahrer, Bus- und Taxiunternehmer, Fuhrparkhalter, Autohäuser, Werkstätten sowie Leasinggesellschaften.

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.

 

Und so geht´s

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

1. Sie melden uns den Unfall entweder telefonisch oder schicken uns die Unfalldaten rund um die Uhr online über unseren Unfallfragebogen oder per Fax,


2. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Herr Dr. Lenhard Teigelack setzt sich mit Ihnen so schnell wie möglich telefonisch in Verbindung und bespricht die Angelegenheit mit Ihnen,

3. Nach Ihrem o.k. meldet er den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

 

Das steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

 - Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen,

 - Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt,

 - Sie haben bei einer Verletzung Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld,

 - Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…),

 - Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl

 - und vieles mehr...

Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten beraten.

 

Wer bezahlt den Anwalt

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben - also der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat.

Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer muss unser Kosten erstatten, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.

Eine Rechtsschutzversicherung ist für den Fall günstig, dass wir Ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.