Stefan Haas
40479 Düsseldorf
Anwaltsprofil
Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? arr rechtsanwälte hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Sollte ein Führerscheinverlust bzw. ein Fahrverbot drohen, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben die Möglichkeit, bei allen Verkehrsdelikten, bzw. drohenden Bußgeldern Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu nehmen, um mit Ihnen die Sache zu besprechen und eine optimale Lösung zu finden.
Nach dem Motto „Man glaubt gar nicht, was nach einem Unfall alles geregelt werden muss“ nehmen wir Ihnen den kompletten Schriftverkehr und die komplette Auseinandersetzung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ab.
- Wir machen Ansprüche für Sie geltend, an die Sie selbst gar nicht denken.
- Wir verhindern, dass Sie von der gegnerischen Kfz-Versicherung „über den Tisch gezogen werden“.
- Wir koordinieren den Schriftverkehr der unterschiedlichen Beteiligten, Autohäuser, Gutachter, Leasinggesellschaft, Finanzierungsbank, Mietwagenunternehmen, Sachverständige, Abschleppunternehmen etc..
- Wir sind Profis in diesem Bereich und kennen die Einwendungen der Versicherer. Wir kümmern uns nicht nur um Ihren reinen Sachschaden, sondern auch um Personenschäden.
Unsere Tätigkeit ist für Sie kostenlos, da wir unsere Gebühren mit der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung abrechnen.
Fazit:
Wir vertreten Ihre Interessen gegen die Interessen der Versicherung.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Düsseldorf
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Als Kanzlei sind wir spezialisiert auf alle rechtlichen und versicherungsrechtlichen Themen rund um den Kfz-Bereich.
Wir begleiten anwaltlich vom Fahrzeugkauf bis zum Schadenmanagement, von der Reparatur- und Garantieprüfung bis zum kompletten Fuhrparkmanagement.
Zusammen mit unseren Kooperationspartnern verwalten wir derzeit einen Bestand von ca. 20.000 Fahrzeugen und wickeln pro Jahr mehr als 2.000 Unfallschäden ab.
Unser Schadenmanagement
Schadenmanagement bedeutet für Sie Unfallabwicklung vom Profi. Unsere Mitarbeiter und Anwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung von Unfallschäden. Für Leasinggesellschaften, Autohäuser, Reparaturwerkstätten, Fuhrparkparks und Privatpersonen wickeln wir Schadensersatzansprüche aus ca. 2.000 Verkehrsunfällen pro Jahr mit der gegnerischen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung ab. Den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung erledigen wir für Sie. Nur so ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche auch erfüllt werden. Leider kommt es zu oft vor, dass der Geschädigte durch Unkenntnis der Sach- und Rechtslage oder durch fehlerhafte Informationen der Versicherung des Unfallgegners nicht alle Schadenspositionen durchsetzen kann. Wir sorgen dafür, dass dies in Zukunft nicht mehr passiert. Wir kennen die Einwendungen der Versicherung und unsere Mitarbeiter sind ebenso gut geschult wie die Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung.
Besonders interessant ist unser Schadenmanagement für Autohäuser, Reparaturwerkstätten, Fuhrparks und Leasinggesellschaften, da es ihnen ermöglicht, die gesamte Abwicklung von Unfallschäden outzusourcen. Im Kern geht es um schnelle Reparaturkostenfreigaben bzw. –übernahmen, also um Liquidität. Sinn und Zweck sind deutlich beschleunigte Ablaufprozesse und Zahlungsabläufe bei gleichzeitig auf beiden Seiten erheblich vereinfachten Verfahren der gesamten Unfallschadenabwicklung in punkto Arbeitszeit und Kosten. Unser Schadenmanagement ist ein Kontrapunkt zu den Regulierungsabkommen der Versicherer, die letztendlich die Geschädigten und auch die Sachverständigen benachteiligen. Zulasten des Geschädigten – keine Wertminderung, keine Kostenpauschale, kein SachverständigenGutachten etc. – spart die Versicherung durch die sog. Fairplay-Abkommen bzw eClaim-Vereinbarungen erhebliche Summen. Hinzukommt, dass mit den Konzepten der Versicherer ein massiver Angriff auf die Stundenverrechnungssätze erfolgt. Außerdem verfolgen die Versicherer die erkennbare Zielsetzung, im Haftpflichtfall den Sachverständigen durch den kostenfreien Kostenvoranschlag der Werkstatt zu ersetzen, einen kostenlosen Mietwagen zu stellen etc.. Die Addition dieser sog. Nebenleistungen kann schnell 15% des Gesamtumsatzes ausmachen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum für ca. 10% bis 15% zugesteuerte Neuschäden ungefähr 85% bis 90% der ohnehin vorhandenen Schäden zu schlechteren Konditionen abgerechnet werden sollen.
Insbesondere für Autohäuser und Reparaturwerkstätten, für die der Unfallschadensektor existentiell wichtig ist, sollte genau geprüft werden, ob ein Regulierungsabkommen mit dem Versicherer Sinn macht. Wir halten nichts davon, sich durch das Thema Vertrauens-/Partnerwerkstätten/Fairplay-Angebote zum Vasallen der Versicherung zu machen.
Durch unser Schadenmanagement kann der Servicemitarbeiter, der Fuhrparkmanager, der Mitarbeiter in der Reparaturwerkstatt etc. pünktlich und ohne Kopfschmerzen in den Feierabend gehen, weil wir in seinem und im Sinne des unfallgeschädigten Kunden kompetent und schnell unseren Job machen.
Letztendlich ist entscheidend, dass unsere Leistung kostenlos ist, da letztlich der Haftpflichtversicherer des Schädigers auch für die mit der Regulierung in Zusammenhang stehenden Kosten aufkommen muss, wozu selbstverständlich das Anwaltshonorar, die Gebühren für das Sachverständigengutachten oder die Kosten für den in Anspruch genommenen Mietwagen zählen.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.