Dr. Andre Pott

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 32756 Detmold

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren z.B. wegen Fahrerflucht, fahrlässiger Körperverletzung oder einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt? 


Rechtsanwalt Dr. Andre Pott aus der überörtlichen Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner aus Detmold ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und vertritt Mandanten seit über 10 Jahren ausschließlich auf den Gebieten Verkehrsrecht, Schadensregulierung, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.


Wir helfen Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch weiter. Rufen Sie uns gerne an. Wir können dann bereits am Telefon das weitere Vorgehen besprechen.


Oder nutzen Sie ganz einfach das rechts aufgeführte Kontaktformular. Wir werden uns dann unverzüglich bei Ihnen melden.


 

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht

Kanzleiprofil

Eine Spezialisierung ist aufgrund der umfassenden Rechtsmaterie in den einzelnen Fachbereichen aus unserer Sicht unerläßlich, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Daher haben sich die insgesamt fünf Rechtsanwälte der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner in ihren Fachnbereichen als Fachanwälte fortgebildet. Wir stehen Ihnen daher insbesondere in den Bereichen Verkehrsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht mit unseren Fachanwälten zur Seite!

Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter.

Startseite

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

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Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.