René Boldt

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 96450 Coburg

Anwaltsprofil

* Geboren 1973 in Bremen
* 1. Juristisches Staatsexamen 1998
(zusätzlicher Abschluss Wirtschaftsjurist Universität Osnabrück)
* 2. Juristisches Staatsexamen 2000
* seit 2001 als Rechtsanwalt tätig
* Gründung der Kanzlei Boldt 2003
* seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht
* seit 2009 Vertrauensanwalt Volkswagen - Audi - Händlerverbandes für Verkehrsrecht
* seit 2015 Vertrauensanwalt Auto Club Europa e.V. (ACE)
* Vertretungsberechtigt: alle Amts- und Landgerichte sowie Oberlandesgerichte

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Bamberg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Auto Club Europa e.V. (ACE) Vertrauensanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi - Händlerverbandes e.V.
  • Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt

Kanzleiprofil

Rechtsanwalt René Boldt

Unsere im Jahre 2003 gegründete Kanzlei befindet sich im Zentrum der aufstrebenden Vestestadt Coburg. In unserer Kanzlei erwartet Sie fachkundige Beratung in angenehmer Atmosphäre. Grundprinzip unserer Kanzlei ist eine praxisgerechte Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Rechtes. Kundenorientiertes Verhalten, effektives Vorgehen und zielorientiertes Handeln sind Grundlage unserer Rechtsanwaltskanzlei. Durch die vielfachen Tätigkeitsschwerpunkte und die Ausbildung zum spezialisierten Fachanwalt sind wir grundsätzlich in der Lage, unsere Mandanten auf allen Interessensgebieten effektiv vertreten zu können. Einer der Hauptschwerpunkte liegt im Bereich des Verkehrsrechts. Herrn Rechtsanwalt Boldt wurde als erstem Rechtsanwalt in der Stadt Coburg aufgrund seiner nachgewiesenen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf diesem Gebiet durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg gestattet, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Klienten und dem Rechtsanwalt ist die Grundlage für die erfolgreiche Betreuung und Vertretung in sämtlichen Rechtsgebieten.

Anwalt für Verkehrsrecht in Coburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Herr Rechtsanwalt Boldt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

René Boldt

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 96450 Coburg

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

* Geboren 1973 in Bremen
* 1. Juristisches Staatsexamen 1998
(zusätzlicher Abschluss Wirtschaftsjurist Universität Osnabrück)
* 2. Juristisches Staatsexamen 2000
* seit 2001 als Rechtsanwalt tätig
* Gründung der Kanzlei Boldt 2003
* seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht
* seit 2009 Vertrauensanwalt Volkswagen - Audi - Händlerverbandes für Verkehrsrecht
* seit 2015 Vertrauensanwalt Auto Club Europa e.V. (ACE)
* Vertretungsberechtigt: alle Amts- und Landgerichte sowie Oberlandesgerichte

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Bamberg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Auto Club Europa e.V. (ACE) Vertrauensanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi - Händlerverbandes e.V.
  • Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt

Kanzleiprofil

Rechtsanwalt René Boldt

Unsere im Jahre 2003 gegründete Kanzlei befindet sich im Zentrum der aufstrebenden Vestestadt Coburg. In unserer Kanzlei erwartet Sie fachkundige Beratung in angenehmer Atmosphäre. Grundprinzip unserer Kanzlei ist eine praxisgerechte Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Rechtes. Kundenorientiertes Verhalten, effektives Vorgehen und zielorientiertes Handeln sind Grundlage unserer Rechtsanwaltskanzlei. Durch die vielfachen Tätigkeitsschwerpunkte und die Ausbildung zum spezialisierten Fachanwalt sind wir grundsätzlich in der Lage, unsere Mandanten auf allen Interessensgebieten effektiv vertreten zu können. Einer der Hauptschwerpunkte liegt im Bereich des Verkehrsrechts. Herrn Rechtsanwalt Boldt wurde als erstem Rechtsanwalt in der Stadt Coburg aufgrund seiner nachgewiesenen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf diesem Gebiet durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg gestattet, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Klienten und dem Rechtsanwalt ist die Grundlage für die erfolgreiche Betreuung und Vertretung in sämtlichen Rechtsgebieten.

Anwalt für Verkehrsrecht in Coburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Herr Rechtsanwalt Boldt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.