Volker Hellweg
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 21781 Cadenberge
Anwaltsprofil
Ich bin als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht seit 1992 zugelassen und von Anfang an in Cadenberge niedergelassen. Inzwischen bin ich auch Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ich bin vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Im Verkehrsrecht bin ich auch bundesweit für Sie tätig
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwaltskammer
- RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Grundei & Hellweg
Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Cadenberge
Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und konzentriere mich auf die Bearbeitung dieses Rechtsgebietes. Folgende Leistungen und Qualifikationen können Sie von mir im Verkehrsrecht erwarten:
- Fachanwalt für Verkehrsrecht (z.B. Unfallrecht, Regulierung von Schadenfällen, Korrespondenz und Abwicklung mit gegnerischer Versicherung)
- Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. , zu schnell gefahren, geblitzt, angeblich mit Alkohol oder Drogen am Steuer, Punkteeintrag, Fahrverbot etc. )
- Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht(z.B. Wiedergutmachung, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Beratung über die Höhe von Schmerzensgeld, Verhandlung mit Versicherung etc.)
So einfach geht das
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
- Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
- Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
- Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
- Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Melden Sie den Schaden jetzt über unser Schadenformular. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
Welche Kosten entstehen im Verkehrsrecht?
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989.
Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bei müssen Sie kein finanzielles Risiko eingehen. Wir informieren Sie vorab.