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Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Dann brauchen Sie jetzt schnelle und professionelle Hilfe.
Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall ist nichts für Laien - auch dann nicht, wenn die eigentliche Haftungsfrage (z.B. nach einem Auffahrunfall) unproblematisch erscheint.
Denn häufig müssen schon kurz nach einem Unfall Entscheidungen getroffen werden, bei denen Sie auch dann auf Kosten sitzen bleiben können, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld trifft (z.B. Einschaltung eine Kfz-Sachverständigen, Mietfahrzeugkosten etc.).
Gerade weil die Schadensregulierung so schwierig ist, hat die Rechtsprechung schon vor Jahrzehnten klargestellt, dass die Kosten, die mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes verbunden sind, mit zum Schaden gehören, und daher in gleicher Weise wie andere Schadenspositionen zu erstatten sind.
Und Sie brauchen einen unabhängigen Berater, der sich für Ihre Belange einsetzt.
Lassen Sie sich nicht auf Service-Angebote o.ä. des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihres Gegners ein - die Versicherungsunternehmen sind nicht daran interessiert, dass Sie möglichst viel bekommen ("Wieviel dürfen wir Ihnen zahlen?"), sondern nur daran, möglichst wenig zahlen zu müssen.
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Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.