Thomas Forke

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 28209 Bremen

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt RA Forke, RA Jakel, Fachanwälte VerkehrsR aus Bremen hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • Hanseatische RAK Bremen

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Dr. Saur, Dr. Schröder, Forke, Jakel

Anwalt für Verkehrsrecht in Bremen

_____ Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dann brauchen Sie jetzt schnelle und professionelle Hilfe. Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall ist nichts für Laien - auch dann nicht, wenn die eigentliche Haftungsfrage (z.B. nach einem Auffahrunfall) unproblematisch erscheint. Denn häufig müssen schon kurz nach einem Unfall Entscheidungen getroffen werden, bei denen Sie auch dann auf Kosten sitzen bleiben können, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld trifft (z.B. Einschaltung eine Kfz-Sachverständigen, Mietfahrzeugkosten etc.). Gerade weil die Schadensregulierung so schwierig ist, hat die Rechtsprechung schon vor Jahrzehnten klargestellt, dass die Kosten, die mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes verbunden sind, mit zum Schaden gehören, und daher in gleicher Weise wie andere Schadenspositionen zu erstatten sind. Und Sie brauchen einen unabhängigen Berater, der sich für Ihre Belange einsetzt. Lassen Sie sich nicht auf Service-Angebote o.ä. des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihres Gegners ein - die Versicherungsunternehmen sind nicht daran interessiert, dass Sie möglichst viel bekommen ("Wieviel dürfen wir Ihnen zahlen?"), sondern nur daran, möglichst wenig zahlen zu müssen. Rufen Sie uns an: 0421 / 163 01 - 0 oder klicken Sie (unten). Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Was wird benötigt

Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung benötigen wir ** * Ihre persönlichen Daten ** * Unfallort, -datum, -zeit ** * Schilderung des Unfallherganges ** * Angaben zu Ihrem Schaden Gut wäre es, wenn Sie auch noch weitere Angaben machen können, z.B. ** * persönliche Daten des/der anderen Unfallbeteiligten/Zeugen ** * amtl. Kennzeichen des Schädigers ** * Aktenzeichen/Registrier-Nr. der Polizei Je mehr konkrete Angaben Sie machen können, um so besser. Wenn nicht, auch nicht schlimm - wir haben jahrelange Erfahrung und wissen, wo und wie wir an die notwendigen Informationen kommen. Füllen Sie entweder unser Internet-Formular so weit wie möglich aus oder rufen Sie uns an. Wir kriegen das hin!

Was steht Ihnen zu

* Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche zu beauftragen - die Kosten die hierdurch entstehen haben grds. der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen * Sofern erforderlich, haben Sie das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Ermittlung der Reparaturkosten und/oder der Schätzung von Zeit- und Restwert zu beauftragen. * Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie können grds. Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstehenden Kosten (z.B. Reparatur-, Mietwagen-, An- und Abmeldekosten, etc…) beanspruchen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Sie haben Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld Sie haben noch viel mehr Rechte - fragen Sie uns!

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Thomas Forke

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 28209 Bremen

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Kanzleiprofil

Dr. Saur, Dr. Schröder, Forke, Jakel

Anwalt für Verkehrsrecht in Bremen

_____ Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dann brauchen Sie jetzt schnelle und professionelle Hilfe. Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall ist nichts für Laien - auch dann nicht, wenn die eigentliche Haftungsfrage (z.B. nach einem Auffahrunfall) unproblematisch erscheint. Denn häufig müssen schon kurz nach einem Unfall Entscheidungen getroffen werden, bei denen Sie auch dann auf Kosten sitzen bleiben können, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld trifft (z.B. Einschaltung eine Kfz-Sachverständigen, Mietfahrzeugkosten etc.). Gerade weil die Schadensregulierung so schwierig ist, hat die Rechtsprechung schon vor Jahrzehnten klargestellt, dass die Kosten, die mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes verbunden sind, mit zum Schaden gehören, und daher in gleicher Weise wie andere Schadenspositionen zu erstatten sind. Und Sie brauchen einen unabhängigen Berater, der sich für Ihre Belange einsetzt. Lassen Sie sich nicht auf Service-Angebote o.ä. des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihres Gegners ein - die Versicherungsunternehmen sind nicht daran interessiert, dass Sie möglichst viel bekommen ("Wieviel dürfen wir Ihnen zahlen?"), sondern nur daran, möglichst wenig zahlen zu müssen. Rufen Sie uns an: 0421 / 163 01 - 0 oder klicken Sie (unten). Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Was wird benötigt

Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung benötigen wir ** * Ihre persönlichen Daten ** * Unfallort, -datum, -zeit ** * Schilderung des Unfallherganges ** * Angaben zu Ihrem Schaden Gut wäre es, wenn Sie auch noch weitere Angaben machen können, z.B. ** * persönliche Daten des/der anderen Unfallbeteiligten/Zeugen ** * amtl. Kennzeichen des Schädigers ** * Aktenzeichen/Registrier-Nr. der Polizei Je mehr konkrete Angaben Sie machen können, um so besser. Wenn nicht, auch nicht schlimm - wir haben jahrelange Erfahrung und wissen, wo und wie wir an die notwendigen Informationen kommen. Füllen Sie entweder unser Internet-Formular so weit wie möglich aus oder rufen Sie uns an. Wir kriegen das hin!

Was steht Ihnen zu

* Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche zu beauftragen - die Kosten die hierdurch entstehen haben grds. der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen * Sofern erforderlich, haben Sie das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Ermittlung der Reparaturkosten und/oder der Schätzung von Zeit- und Restwert zu beauftragen. * Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie können grds. Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstehenden Kosten (z.B. Reparatur-, Mietwagen-, An- und Abmeldekosten, etc…) beanspruchen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Sie haben Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld Sie haben noch viel mehr Rechte - fragen Sie uns!

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.