Thorsten Flensberg
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 33604 Bielefeld
Anwaltsprofil
Herr Rechtsanwalt Thorsten Flensberg absolvierte ab Oktober 1987 sein Studium an der Universität Bochum
und im späteren Verlauf sein Referendariat beim Landgericht Essen. Im Jahr 1993 schloss er das Studium mit dem ersten Staatsexamen, die gesamte Ausbildung dann im Jahr 1996 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen (OLG Hamm) ab. Ebenfalls im Jahr 1996 erfolgte dann auch die Zulassung zum Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Hamm. Bereits während des Referendariat arbeitete Rechtsanwalt Flensberg als Rechtsreferendar in einer Essener Anwaltskanzlei. Seit 1996 arbeitet er in der Sozietät Dr. Maug & Mücke in Bielefeld.
Herr Rechtsanwalt Flensberg ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Anwaltverein Bielefeld e.V. sowie Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Strafrecht im DAV.
Im Jahr 2006 absolvierte Herr Rechtsanwalt Flensberg einen Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht mit hervorragenden Ergebnissen. Der zuständige Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer Hamm hat daraufhin festgestellt, dass Rechtsanwalt Thorsten Flensberg auf dem Gebiet des Verkehrsrechts über besondere theoretische und praktische Kenntnisse verfügt und gestattet ihm deshalb, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zusätzlich zu der bereits im Jahre 2001 erworbenen Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" und der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt zu führen.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Fachanwaltschaften
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil