Bert Handschumacher

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 10825 Berlin

Anwaltsprofil

1987 - 1992: Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin

Juni 1992: erstes juristischen Staatsexamen (Prädikat)

1993 - 1995: Referendariat beim Berliner Kammergericht

Februar 1995: Zweites (großes) juristisches Staatsexamen

Mai 1995: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Berlin

Juli 1992 - Januar 1994: Tätigkeiten bei verschiedenen Berliner Rechtsanwälten und Spezialisierung auf verkehrsrechtliche und strafrechtliche Schwerpunkte.

Februar 1994: Wechsel in die Kanzlei Dr. Probandt sen., Dr. Probandt-v.Dassel & Partner am Kurfürstendamm in Berlin

Mai 1995: Aufnahme als Partner in die Kanzlei Dr. Probandt sen., Dr. Probandt-v.Dassel & Partner.

Juli 1999: Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Bert Handschumacher


Veröffentlichungen:

"Gleichwertigkeit der Reparaturmöglichkeit im schadensrechtlichen Sinne - Markengebundene Fachwerstatt" in NJW 2008, S. 2622 ff

KG in NJW 2008, S. 2656 ff

OLG Brandenburg in ZfS 2010, S.587

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Berlin

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Über die Kanzlei - Immer ein bißchen mehr geben... Die HL Rechtsanwaltskanzlei HandschumacherLimbeck ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich durch Teamgeist und Unmittelbarkeit auszeichnen will. WAS MEINEN WIR MIT TEAMGEIST? In vielen (Groß-)Kanzleien arbeiten einzelne Rechtsanwälte desselben Ausbildungsstandes nebeneinander. Will man dort als Anwalt irgendwann Partner werden, muß man besser sein als die Kollegen, weniger Fehler machen, den höheren Umsatz machen usw. Die Arbeitsweise vom Angestellten zum kleinen Partner zum grossen Partner ist hierarchisch. SO SIND WIR NICHT! Wir arbeiten miteinander. Wenn Sie zu uns kommen, erhalten Sie sozusagen gleich mehrere Rechtswissende zum Preis vom einem: Sie können sicher sein, wir diskutieren jeden kritischen Fall im Team durch. So werden Fehler minimiert, die Taktik wird optimiert. Das kommt Ihnen zu Gute. Wir wollen uns zu Ihrem (und unserem) Vorteil ergänzen und nicht gegeneinander ausstechen. WAS BEDEUTET UNMITTELBARKEIT? Wir bieten unseren Mandanten die direkte Ansprache mit dem Anwalt. Sie können jeden unserer Anwälte direkt via E-Mail oder über sein persönliches Mobiltelefon erreichen- im Notfall (zB Verkehrsunfall) 24 Stunden am Tag. Bei uns werden Sie sicher niemals unter dem Vorwand, der Anwalt befinde sich in einer Besprechung, abgekanzelt. Wenn wir nicht direkt erreichbar sind, dann wirklich nur, wenn wir uns in der Tat in einem Gerichtstermin befinden. Unsere Mandanten erhalten zudem direkten Zugriff auf unser neues Online-Büro. Es wird eine Online- Akte erstellt. Diese persönliche Akte ist für den Mandanten im Internet 24 Stunden abrufbar. Es entsteht keine Verzögerung durch Postversand mehr. Wir führen auf Wunsch den gesamten Schriftverkehr mit unseren Mandanten in diesem geschützten Aktenbereich, für den sie ein Passwort erhalten. Nach Ihrem ersten Einloggen, können Sie dieses Passwort natürlich sofort ändern. Über alle ein- und ausgehenden Schriftstücke sind unsere Mandanten damit in Sekundenschnelle informiert - zu Hause, am Wochenende, im Büro und auch unterwegs - weltweit überall dort, wo es Internet gibt. Natürlich können Sie in diese Online- Akte immer komplett einsehen. Diese Übersichtlichkeit ermöglicht Ihnen jederzeit einen Blick auf jedes vorhergehende oder noch so alte Schriftstück. Sie haben damit eine Kontrollmöglichkeit über unsere Arbeit, die wir nicht scheuen, sondern begrüßen. Unsere Arbeit ist für Sie transparent, weil unmittelbar und zeitnah verfolgbar. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtanwalt Bert Handschumacher zudem online mit dem Schadensnetz des Gesamtverbandes der Versicherer verbunden. Unfallregulierungen werden wesentlich schneller bearbeitet und abgewickelt.

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus. 3. Als besondere Servicedienstleistung erhalten unsere Mandanten direkten Zugriff auf das Online-Büro. WIE FUNKTIONIERT DAS? Wir führen den gesamten Schriftverkehr mit Ihnen in einem geschützten Aktenbereich, für den Sie ein Passwort erhalten. Das Passwort können Sie selbstverständlich sofort nach Erhalt ändern. Über alle ein- und ausgehenden Schriftstücke in Ihrer pesönlichen Webakte werden Sie sofort via E-Mail informiert. Sie gelangen dann mit einem Klick zur aktuellen Aktenlage - zu Hause, am Wochenende, im Büro und auch unterwegs mobil - weltweit überall dort, wo es Internet gibt. Von der Online-Terminanfrage bis hin zur Abwicklung von Masseninkasso - stets tagesaktuell informiert! DIE HIGHLIGTS Automatische und zeitgesteuerte Darstellung von Forderungskonten, Online-Terminvergabe, permanente Verschlüsselung und Virencheck aller Daten, einfacher Zugang für Sie über Ihren gängigen Internet-Browser, keine zusätzliche Software nötig! Die lästige Zeitverzögerung durch Postversand entfällt zu Gunsten einer schnellen Bearbeitung Ihres Mandates! Damit hat die HLRechtsanwaltskanzlei HandschumacherLimbeck bereits jetzt alle Voraussetzungen für die Teilnahme an dem elektronischen Gerichtsverfahren, das durch das neue Justizkommunikationsgesetz beschlossen wurde, und das am 1. April in Kraft tritt. Dadurch wird der gesamte Schriftverkehr beschleunigt werden. Das ist eine wesentliche Grundlage dafür, daß Sie schneller zu ihrem Recht kommen. Wir können dann online vom Schreibtisch unserer Kanzlei aus in der elektronischen Gerichtsakte blättern, um Sie über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Gegegebenfalls können wir Ihnen eine Kopie der Gerichtsakte in unserer Web-Akte zur Verfügung stellen.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Wir holen für sie das Maximum beim Gegner raus. Unfallgeschädigte erhalten meist einen deutlich höheren Schadenersatz, wenn sie anwaltlich vertreten sind. Selbst, wenn die Polizei jemanden für (mit-)schuldig hält, bedeutet das noch lange nicht, daß Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das zivilrechtliche Haftungsrecht unterscheidet sich deutlich vom bußgeldrechtlichen Straßenverkehrsrecht. Falls Sie die Hilfe unserer Kanzlei bei der Regulierung Ihres Unfallschadens in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen Rechtsanwalt Bert Handschumacher mit seiner über 15-jährigen Berufserfahrung in allen Bereichen des Verkehrsrechts zur Verfügung.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bert Handschumacher

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 10825 Berlin

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

1987 - 1992: Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin

Juni 1992: erstes juristischen Staatsexamen (Prädikat)

1993 - 1995: Referendariat beim Berliner Kammergericht

Februar 1995: Zweites (großes) juristisches Staatsexamen

Mai 1995: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Berlin

Juli 1992 - Januar 1994: Tätigkeiten bei verschiedenen Berliner Rechtsanwälten und Spezialisierung auf verkehrsrechtliche und strafrechtliche Schwerpunkte.

Februar 1994: Wechsel in die Kanzlei Dr. Probandt sen., Dr. Probandt-v.Dassel & Partner am Kurfürstendamm in Berlin

Mai 1995: Aufnahme als Partner in die Kanzlei Dr. Probandt sen., Dr. Probandt-v.Dassel & Partner.

Juli 1999: Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Bert Handschumacher


Veröffentlichungen:

"Gleichwertigkeit der Reparaturmöglichkeit im schadensrechtlichen Sinne - Markengebundene Fachwerstatt" in NJW 2008, S. 2622 ff

KG in NJW 2008, S. 2656 ff

OLG Brandenburg in ZfS 2010, S.587

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Berlin

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Über die Kanzlei - Immer ein bißchen mehr geben... Die HL Rechtsanwaltskanzlei HandschumacherLimbeck ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich durch Teamgeist und Unmittelbarkeit auszeichnen will. WAS MEINEN WIR MIT TEAMGEIST? In vielen (Groß-)Kanzleien arbeiten einzelne Rechtsanwälte desselben Ausbildungsstandes nebeneinander. Will man dort als Anwalt irgendwann Partner werden, muß man besser sein als die Kollegen, weniger Fehler machen, den höheren Umsatz machen usw. Die Arbeitsweise vom Angestellten zum kleinen Partner zum grossen Partner ist hierarchisch. SO SIND WIR NICHT! Wir arbeiten miteinander. Wenn Sie zu uns kommen, erhalten Sie sozusagen gleich mehrere Rechtswissende zum Preis vom einem: Sie können sicher sein, wir diskutieren jeden kritischen Fall im Team durch. So werden Fehler minimiert, die Taktik wird optimiert. Das kommt Ihnen zu Gute. Wir wollen uns zu Ihrem (und unserem) Vorteil ergänzen und nicht gegeneinander ausstechen. WAS BEDEUTET UNMITTELBARKEIT? Wir bieten unseren Mandanten die direkte Ansprache mit dem Anwalt. Sie können jeden unserer Anwälte direkt via E-Mail oder über sein persönliches Mobiltelefon erreichen- im Notfall (zB Verkehrsunfall) 24 Stunden am Tag. Bei uns werden Sie sicher niemals unter dem Vorwand, der Anwalt befinde sich in einer Besprechung, abgekanzelt. Wenn wir nicht direkt erreichbar sind, dann wirklich nur, wenn wir uns in der Tat in einem Gerichtstermin befinden. Unsere Mandanten erhalten zudem direkten Zugriff auf unser neues Online-Büro. Es wird eine Online- Akte erstellt. Diese persönliche Akte ist für den Mandanten im Internet 24 Stunden abrufbar. Es entsteht keine Verzögerung durch Postversand mehr. Wir führen auf Wunsch den gesamten Schriftverkehr mit unseren Mandanten in diesem geschützten Aktenbereich, für den sie ein Passwort erhalten. Nach Ihrem ersten Einloggen, können Sie dieses Passwort natürlich sofort ändern. Über alle ein- und ausgehenden Schriftstücke sind unsere Mandanten damit in Sekundenschnelle informiert - zu Hause, am Wochenende, im Büro und auch unterwegs - weltweit überall dort, wo es Internet gibt. Natürlich können Sie in diese Online- Akte immer komplett einsehen. Diese Übersichtlichkeit ermöglicht Ihnen jederzeit einen Blick auf jedes vorhergehende oder noch so alte Schriftstück. Sie haben damit eine Kontrollmöglichkeit über unsere Arbeit, die wir nicht scheuen, sondern begrüßen. Unsere Arbeit ist für Sie transparent, weil unmittelbar und zeitnah verfolgbar. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtanwalt Bert Handschumacher zudem online mit dem Schadensnetz des Gesamtverbandes der Versicherer verbunden. Unfallregulierungen werden wesentlich schneller bearbeitet und abgewickelt.

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus. 3. Als besondere Servicedienstleistung erhalten unsere Mandanten direkten Zugriff auf das Online-Büro. WIE FUNKTIONIERT DAS? Wir führen den gesamten Schriftverkehr mit Ihnen in einem geschützten Aktenbereich, für den Sie ein Passwort erhalten. Das Passwort können Sie selbstverständlich sofort nach Erhalt ändern. Über alle ein- und ausgehenden Schriftstücke in Ihrer pesönlichen Webakte werden Sie sofort via E-Mail informiert. Sie gelangen dann mit einem Klick zur aktuellen Aktenlage - zu Hause, am Wochenende, im Büro und auch unterwegs mobil - weltweit überall dort, wo es Internet gibt. Von der Online-Terminanfrage bis hin zur Abwicklung von Masseninkasso - stets tagesaktuell informiert! DIE HIGHLIGTS Automatische und zeitgesteuerte Darstellung von Forderungskonten, Online-Terminvergabe, permanente Verschlüsselung und Virencheck aller Daten, einfacher Zugang für Sie über Ihren gängigen Internet-Browser, keine zusätzliche Software nötig! Die lästige Zeitverzögerung durch Postversand entfällt zu Gunsten einer schnellen Bearbeitung Ihres Mandates! Damit hat die HLRechtsanwaltskanzlei HandschumacherLimbeck bereits jetzt alle Voraussetzungen für die Teilnahme an dem elektronischen Gerichtsverfahren, das durch das neue Justizkommunikationsgesetz beschlossen wurde, und das am 1. April in Kraft tritt. Dadurch wird der gesamte Schriftverkehr beschleunigt werden. Das ist eine wesentliche Grundlage dafür, daß Sie schneller zu ihrem Recht kommen. Wir können dann online vom Schreibtisch unserer Kanzlei aus in der elektronischen Gerichtsakte blättern, um Sie über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Gegegebenfalls können wir Ihnen eine Kopie der Gerichtsakte in unserer Web-Akte zur Verfügung stellen.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Wir holen für sie das Maximum beim Gegner raus. Unfallgeschädigte erhalten meist einen deutlich höheren Schadenersatz, wenn sie anwaltlich vertreten sind. Selbst, wenn die Polizei jemanden für (mit-)schuldig hält, bedeutet das noch lange nicht, daß Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das zivilrechtliche Haftungsrecht unterscheidet sich deutlich vom bußgeldrechtlichen Straßenverkehrsrecht. Falls Sie die Hilfe unserer Kanzlei bei der Regulierung Ihres Unfallschadens in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen Rechtsanwalt Bert Handschumacher mit seiner über 15-jährigen Berufserfahrung in allen Bereichen des Verkehrsrechts zur Verfügung.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.