Frank Lindner
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 61231 Bad Nauheim
Anwaltsprofil
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Betreuung des Fuhrparks eines Unternehmens mit Niederlassungen in ganz Deutschland in Sachen Unfallabwicklung, Haftpflicht- und Kaskoschäden sowie Ordnungswidrigkeiten
- Studium an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main mit den Schwerpunkten Handels-, Gesellschafts– und Arbeitsrecht
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt * Bankkaufmann seit 1994 *
- Mehrmonatige Tätigkeit im Bereich Produktentwicklung bei Deutsche Bank AG, Frankfurt
- Tätigkeit beim Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt der Bundeswehr in Mainz (2000)
- Betreuung eines mittelständischen Handelsunternehmens mit über 100 Niederlassungen bundesweit mit kontinuierlichem Wachstum
- Beitrag für die NJW im Bereich Verkehrsrecht 2008
- Mitglied des Autorenteams von AnwaltszertifikatOnline "Verkehrsrecht" der DeutscheAnwaltAkademie und juris
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Frankfurt
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
BERLINGHOFF RECHTSANWÄLTE Die seit 1988 bestehende und seitdem in einem ständigen Wachstum befindliche Kanzlei verfügt über Kernkompetenzen im gesamten Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Baurecht und Architektenrecht, dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Forderungseinzug (Inkasso) sowie dem Mietrecht und Verkehrsrecht. In den zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts hat die Kanzlei zugelassene Fachanwälte, so den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bzw. haben Anwälte der Sozietät bereits die Lehrgänge für den Fachanwalt für Versicherungsrecht, den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und den Fachanwalt für Steuerrecht erfolgreich absolviert und unterstreichen damit die Expertise der Sozietät. Mit insgesamt 3 Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht verfügt die Sozietät im Bereich des Baurecht über eine herausragende Positionierung in der Qualität der Beratung. Weiterhin verfügt die Kanzlei auch über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Den vollständigen Überblick der bei uns angebotenen Leistungen sowie einen Blick in das Qualifikationsprofil unserer Anwälte finden Sie auf unserer Homepage.
Berlinghoff Rechtsanwälte
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe eines Fachanwalts.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu.
Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie auch in anderen Bereichen des Verkehrsrechts wie Bußgeld- oder Strafverfahren sowie bei Führerscheinproblemen.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.