Heiko Nock
68199 Mannheim
Anwaltsprofil
Ich bin im gesamten Verkehrsrecht tätig: Egal ob bei Verkehrsunfällen, bei Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten, bei Problemen mit Kunden und Werkstätten oder Autohäusern oder bei Problemen mit Ihrer Fahrerlaubnis - ich bin Ihr Mann.
Ich vertrete Privatpersonen und Unternehmen, Werkstätten und Autohäuser.
Wenden Sie sich bei Problemen gerne vertrauensvoll an mich, um sich zu Ihrem Problem eine erste Einschätzung zu holen.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK Karlsruhe
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Kanzlei Artz & Partner
Startseite
Ohne Rechtsanwalt werden Sie von der gegnerischen Versicherung nach einem Verkehrsunfall leider häufig über den Tisch gezogen. Ein Rechtsanwalt ist zur professionellen und schnellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig. Die Anwaltskosten trägt in der Regel der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Etwas anderes gilt nur, wenn Ihnen ein Mitverschulden oder die Betriebsgefahr angerechnet wird. Bei Fragen stehe ich Ihnen als qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro in Mannheim gerne telefonisch zur Verfügung.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.