Gregor H. Burmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 59555 Lippstadt

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Gregor H. Burmann aus Lippstadt hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

NIESTEGGE Rechtsanwälte PartG mbB

Tradition und Erfahrung Die Kanzlei wurde im Jahr 1986 durch Herrn Dr. Niestegge gegründet. Mit der Aufnahme weiterer Partner war das Konzept verbunden, durch fachliche Spezialisierung und Konzentration auf bestimmte Arbeitsgebiete die Beratung und Betreuung unserer Mandanten zu optimieren und dauerhaft hohe fachliche Kompetenz zu bieten. Zusammenarbeit Neben der Einzelberatung liegt unser Schwerpunkt auf der dauerhaften Zusammenarbeit mit unseren Mandanten auf allen Gebieten des Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsrechts. Durch die Optimierung von Arbeitsabläufen und einer reibungslosen Zusammenarbeit kann so eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Rechtsprobleme erfolgen, weshalb wir in vielen Fällen auch als externe Rechtsabteilung tätig sind. Unser Profil – geprägt durch Persönlichkeit und Leistung Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung, Erfahrung und Spezialisierung durch den Erwerb von Fachanwaltschaften sind die Grundlagen unseren Erfolges. In dem Bestreben, eine praxisnahe, auch über das rein Juristische hinaus kompetente Beratung zu bieten, suchen wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und den dauerhaft engen Kontakt. Nur auf diese Weise können Ihr Geschäft verstanden und Ihre individuellen Bedürfnisse erkannt werden. Dabei soll jeder unserer Mandanten die Möglichkeit haben, unabhängig von der jeweils zu bearbeitenden Frage den Anwalt seines besonderen Vertrauens anzusprechen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere individuelle Spezialisierung bei gleichzeitiger enger und effektiver Zusammenarbeit erlaubt es uns, unsere Mandanten umfassend, hochwertig und dennoch persönlich zu beraten. Genau dies ist der strategische Vorteil einer Kanzlei unserer Größe. Im Bedarfsfall arbeiten wir mit Steuerberatern und Patentanwälten zusammen, zu denen wir zum Teil langjährige Verbindungen pflegen. Ihre Interessen im Visier Wir machen uns für Sie stark, damit Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Ihr Recht bekommen. Interessenkollisionen gibt es bei uns nicht. Darin liegt gelegentlich der Unterschied zur rechtlichen Beratung aus anderen Berufskreisen. Unser Ziel ist es, möglicherweise langjährige Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden und eine konstruktive, pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösung durch geschickte und überzeugende Verhandlungen zu erzielen. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites werden wir mit Ihnen offen besprechen und Sie im Falle fehlender Erfolgsaussichten nicht in einen kostenintensiven Rechtsstreit führen, sondern nach alternativen Lösungen suchen. Nicht nur im Falle eines Rechtsstreites werden wir Ihre Interessen mit Beharrlichkeit und Nachdruck vertreten. Kooperationen Um unseren Mandanten eine umfassende Beratung anbieten zu können, ergänzen wir unser Beratungsangebot mit engen und bewährten Kooperationen. Ebenso können wir über unterschiedliche Netzwerke Kontakte zu Anwälten im Ausland herstellen und sind so auch im Falle internationaler Tätigkeit Ansprechpartner und Anlaufstelle für Sie. Hervorgehoben sei hierbei unsere Kooperation mit den Patentanwälten Kayser und Cobet mit Standorten in Hamm und Berlin.

Anwalt für Verkehrsrecht in Lippstadt

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Gregor H. Burmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 59555 Lippstadt

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

NIESTEGGE Rechtsanwälte PartG mbB

Tradition und Erfahrung Die Kanzlei wurde im Jahr 1986 durch Herrn Dr. Niestegge gegründet. Mit der Aufnahme weiterer Partner war das Konzept verbunden, durch fachliche Spezialisierung und Konzentration auf bestimmte Arbeitsgebiete die Beratung und Betreuung unserer Mandanten zu optimieren und dauerhaft hohe fachliche Kompetenz zu bieten. Zusammenarbeit Neben der Einzelberatung liegt unser Schwerpunkt auf der dauerhaften Zusammenarbeit mit unseren Mandanten auf allen Gebieten des Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsrechts. Durch die Optimierung von Arbeitsabläufen und einer reibungslosen Zusammenarbeit kann so eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Rechtsprobleme erfolgen, weshalb wir in vielen Fällen auch als externe Rechtsabteilung tätig sind. Unser Profil – geprägt durch Persönlichkeit und Leistung Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung, Erfahrung und Spezialisierung durch den Erwerb von Fachanwaltschaften sind die Grundlagen unseren Erfolges. In dem Bestreben, eine praxisnahe, auch über das rein Juristische hinaus kompetente Beratung zu bieten, suchen wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und den dauerhaft engen Kontakt. Nur auf diese Weise können Ihr Geschäft verstanden und Ihre individuellen Bedürfnisse erkannt werden. Dabei soll jeder unserer Mandanten die Möglichkeit haben, unabhängig von der jeweils zu bearbeitenden Frage den Anwalt seines besonderen Vertrauens anzusprechen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere individuelle Spezialisierung bei gleichzeitiger enger und effektiver Zusammenarbeit erlaubt es uns, unsere Mandanten umfassend, hochwertig und dennoch persönlich zu beraten. Genau dies ist der strategische Vorteil einer Kanzlei unserer Größe. Im Bedarfsfall arbeiten wir mit Steuerberatern und Patentanwälten zusammen, zu denen wir zum Teil langjährige Verbindungen pflegen. Ihre Interessen im Visier Wir machen uns für Sie stark, damit Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Ihr Recht bekommen. Interessenkollisionen gibt es bei uns nicht. Darin liegt gelegentlich der Unterschied zur rechtlichen Beratung aus anderen Berufskreisen. Unser Ziel ist es, möglicherweise langjährige Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden und eine konstruktive, pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösung durch geschickte und überzeugende Verhandlungen zu erzielen. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites werden wir mit Ihnen offen besprechen und Sie im Falle fehlender Erfolgsaussichten nicht in einen kostenintensiven Rechtsstreit führen, sondern nach alternativen Lösungen suchen. Nicht nur im Falle eines Rechtsstreites werden wir Ihre Interessen mit Beharrlichkeit und Nachdruck vertreten. Kooperationen Um unseren Mandanten eine umfassende Beratung anbieten zu können, ergänzen wir unser Beratungsangebot mit engen und bewährten Kooperationen. Ebenso können wir über unterschiedliche Netzwerke Kontakte zu Anwälten im Ausland herstellen und sind so auch im Falle internationaler Tätigkeit Ansprechpartner und Anlaufstelle für Sie. Hervorgehoben sei hierbei unsere Kooperation mit den Patentanwälten Kayser und Cobet mit Standorten in Hamm und Berlin.

Anwalt für Verkehrsrecht in Lippstadt

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.