Clemens Martin

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 65185 Wiesbaden

Anwaltsprofil

Initiator der Internetportale"www.unfall-wiesbaden.de" "www.sachverständige-wiesbaden.de" "www.verkehrsrechtsanwälte-wiesbaden.de" Mitglied im juristischen Beirat des BVSK

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Frankfurt

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Mitglied im Rechtsbeistand des BVSK

Kanzleiprofil

Seit Kanzleigründung im Jahre 1988 steht das Verkehrsrecht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Seit dem Jahre 2006 ist Herr Rechtsanwalt Clemens Martin auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit aussergerichtlich und auch vor allen Amts-, Land und Oberlandesgerichten. Wir vertreten Sie in - Unfallsachen (Sie wollen Schadensersatz) - Bußgeldsachen (Zu schnell, mit zu geringem Abstand oder bei Rotlicht gefahren usw.) - Verkehrsstrafsachen (Alkohol-/Drogenfahrten, Unfallflucht, Nötigung usw.) - Führerscheinsachen (KO nach Punkten in Flensburg, MPU/Idiotentest etc.) - Versicherungsangelegenheiten (Versicherung hat Versicherungsschutz entzogen usw.) - Vertragsangelegenheiten (Sie haben ein mangelhaftes Fahrzeug gekauft usw.) und bieten ausserdem Schulungen speziell für Autohäuser und Kfz.-Werkstattbetriebe an zu den Themen: 1. Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen 2. Sicherungsmöglichkeiten eigener Werklohnansprüche Rüsten Sie sich gegen das Schadensmanagement der Versicherer, wir machen Sie fit.

Anwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Diese Hilfe erhalten Sie von einem ausschließlich Ihren Interessen verpflichteten und verkehrsrechtlich geschulten und erfahrenen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Verkehrsrecht, nicht jedoch von der gegnerischen Versicherung, die Ihren Schaden bezahlen soll. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Clemens Martin

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 65185 Wiesbaden

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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  • Verkehrsrecht

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  • Mitglied im Rechtsbeistand des BVSK

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Seit Kanzleigründung im Jahre 1988 steht das Verkehrsrecht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Seit dem Jahre 2006 ist Herr Rechtsanwalt Clemens Martin auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit aussergerichtlich und auch vor allen Amts-, Land und Oberlandesgerichten. Wir vertreten Sie in - Unfallsachen (Sie wollen Schadensersatz) - Bußgeldsachen (Zu schnell, mit zu geringem Abstand oder bei Rotlicht gefahren usw.) - Verkehrsstrafsachen (Alkohol-/Drogenfahrten, Unfallflucht, Nötigung usw.) - Führerscheinsachen (KO nach Punkten in Flensburg, MPU/Idiotentest etc.) - Versicherungsangelegenheiten (Versicherung hat Versicherungsschutz entzogen usw.) - Vertragsangelegenheiten (Sie haben ein mangelhaftes Fahrzeug gekauft usw.) und bieten ausserdem Schulungen speziell für Autohäuser und Kfz.-Werkstattbetriebe an zu den Themen: 1. Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen 2. Sicherungsmöglichkeiten eigener Werklohnansprüche Rüsten Sie sich gegen das Schadensmanagement der Versicherer, wir machen Sie fit.

Anwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Diese Hilfe erhalten Sie von einem ausschließlich Ihren Interessen verpflichteten und verkehrsrechtlich geschulten und erfahrenen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Verkehrsrecht, nicht jedoch von der gegnerischen Versicherung, die Ihren Schaden bezahlen soll. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

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Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.