Andreas Kugel

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 74523 Schwäbisch Hall

Anwaltsprofil

Sekretariat: Telefon 0791/94666618 geboren am 03.10.1959 in Nürtingen/Neckar - 1978 Abitur am Hölderlin-Gymnasium Nürtingen - Wehrdienst - 1979 bis 1985 Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhardt-Karls-Universität Tübingen mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens (Prädikat) - 1985 bis 1988 Rechtsreferendariat am Landgericht Ellwangen/J. mit Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens · Seit dem 01.07.1988 selbständiger Rechtsanwalt, seit 1993 Mitgesellschafter der "Anwaltskanzlei Am Markt"  Mitglied des Rotary Club Schwäbisch Hall Vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands


 


siehe auch: "weitere Angaben"

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Stuttgart

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Mitglied im Rechtsbeistand des BVSK

Kanzleiprofil

Wir bieten Ihnen die jahrzehntelange Erfahrung einer der alteingesessensten Kanzleien der hiesigen Region mit Fachanwaltschaften für Verkehrsrecht und  Strafrecht  und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Internet rund um die Uhr bei Rechtsproblemen * bei der Kfz-Unfallschaden-Regulierung, * beim Autokauf, * bei versicherungsrechtlichen Problemen,oder * in Führerscheinangelegenheiten und die Verteidigung in Verkehrs- und sonstigen Straf- und Bußgeldsachen, aber auch alle weiteren anwaltlichen Dienstleistungen insbesondere aus den Rechts-gebieten * des Familien- und Erbrechts, * des Bau- und BauVertragsrechts und * des Miet- und Wohn+EigentumsRechts, * des Vertrags- und Arbeitsrechts, oder * der Forderungsbeitreibung * UND im Büro JOACHIM BASS / Fichtenberg anwaltlichen Rat und Hilfe aus dem Bereich " RECHT und STEUER"

und seit März 2016 die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens nach dem MediationsG / § 278 a ZPO.

Anwalt für Verkehrsrecht in Schwäbisch Hall

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Andreas Kugel

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 74523 Schwäbisch Hall

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

Sekretariat: Telefon 0791/94666618 geboren am 03.10.1959 in Nürtingen/Neckar - 1978 Abitur am Hölderlin-Gymnasium Nürtingen - Wehrdienst - 1979 bis 1985 Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhardt-Karls-Universität Tübingen mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens (Prädikat) - 1985 bis 1988 Rechtsreferendariat am Landgericht Ellwangen/J. mit Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens · Seit dem 01.07.1988 selbständiger Rechtsanwalt, seit 1993 Mitgesellschafter der "Anwaltskanzlei Am Markt"  Mitglied des Rotary Club Schwäbisch Hall Vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands


 


siehe auch: "weitere Angaben"

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Stuttgart

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Mitglied im Rechtsbeistand des BVSK

Kanzleiprofil

Wir bieten Ihnen die jahrzehntelange Erfahrung einer der alteingesessensten Kanzleien der hiesigen Region mit Fachanwaltschaften für Verkehrsrecht und  Strafrecht  und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Internet rund um die Uhr bei Rechtsproblemen * bei der Kfz-Unfallschaden-Regulierung, * beim Autokauf, * bei versicherungsrechtlichen Problemen,oder * in Führerscheinangelegenheiten und die Verteidigung in Verkehrs- und sonstigen Straf- und Bußgeldsachen, aber auch alle weiteren anwaltlichen Dienstleistungen insbesondere aus den Rechts-gebieten * des Familien- und Erbrechts, * des Bau- und BauVertragsrechts und * des Miet- und Wohn+EigentumsRechts, * des Vertrags- und Arbeitsrechts, oder * der Forderungsbeitreibung * UND im Büro JOACHIM BASS / Fichtenberg anwaltlichen Rat und Hilfe aus dem Bereich " RECHT und STEUER"

und seit März 2016 die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens nach dem MediationsG / § 278 a ZPO.

Anwalt für Verkehrsrecht in Schwäbisch Hall

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.